GEZ Gebühren finanzieren die Dienstleistungen der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender und Radioprogramme und sind somit eine nicht zu unterschätzende Stütze für die Medien-, Kommunikations- und Informationsbranche. Nur mit ihnen können Nachrichten, Berichte und Meinungen bereit gestellt werden – auch wenn die Gebühren selbst vielen als lästig erscheinen. Die Aufgaben, Vorgaben und Anwendungen werden im Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt – hier die wichtigsten Regelungen im Überblick.
Fakten über GEZ Gebühren: Die Top 10
1
Welche Geräte gehören zu den Rundfunkempfangsgeräten?
GEZ Gebühren fallen auf jedes Gerät an, das Rundfunkprogramme empfangen kann – der Empfangsweg ist hierbei nebensächlich. Nicht nur Klassiker wie Radio und Fernsehen, auch Mobiltelefone, DVD-Player, Festplattenrekorder und jegliche Form von Computer können hierunter fallen, so sie eigenständige Empfangsmöglichkeiten eingebaut haben – dies gilt übrigens auch für Programme, die über den Internetanschluss gehört oder gesehen werden.
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Muss man alle Geräte anmelden?
Es genügt, wenn man ein Radio und einen Fernseher anmeldet, alle anderen sind gebührenfreie Zweitgeräte. Die GEZ Gebühren fallen somit pro Haushalt und nicht pro Gerät an, für Zweitwohnungen müssen die sich dort befindlichen Geräte ebenfalls angemeldet werden.
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Haushaltsangehörige
Ehepartner und Partner in nicht ehelichen Beziehungen müssen nur je ein Radio und einen Fernseher anmelden. Auch die Kinder werden hier mit eingeschlossen. Anders verhält es sich aber bei den Geräten von Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen: Ein Kind, das beispielsweise mit seiner Ausbildung beginnt, noch bei den Eltern wohnt und dessen Einnahmen den Regelsatz von 287 Euro übersteigen, muss seine Geräte selbst anmelden.
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Bereitstellung
Die GEZ Gebühren werden für die Bereitstellung der Rundfunkprogramme gezahlt, unabhängig davon, ob sie auch genutzt werden. Hat man seinen Fernseher nur, um damit Blu Ray Discs abzuspielen, muss man trotzdem GEZ zahlen, da die Bereitstellung des Programms durch das Gerät prinzipiell gewährleistet wird.
5
Zweitgeräte
Als gebührenfreie Zweitgeräte gelten alle Empfangsgeräte, deren Bereich schon durch angemeldete abgedeckt werden. Zahlt man Gebühren für einen Fernseher, muss man also nicht wegen der TV Karte noch für den Laptop zahlen. Gleiches gilt auch für ein Autoradio, wenn man schon eines im Privathaushalt angemeldet hat (Selbständige müssen es zusätzlich anmelden). Hat man dies nicht, so gilt hierbei als gebührenpflichtiger Rundfunkteilnehmer derjenige, auf den der Wagen zugelassen ist.
6
Am Arbeitsplatz
Geräte, die am Arbeitsplatz genutzt werden, müssen zusätzlich zu denen im Privathaushalt angemeldet werden. Werden sie vom Arbeitgeber gestellt, ist dieser für die Anmeldung zuständig.
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Studenten, Schüler, Auszubildende
Leben Studenten, Schüler und Auszubildende alleine, so sind ihre Geräte zwar anmeldepflichtig, aber gegebenenfalls nicht gebührenpflichtig. Man kann in diesem sowie in weiteren Fällen einen Antrag auf die Befreiung von der Gebührenpflicht stellen.
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Befreiung von der Gebührenpflicht
Antragsformulare bekommt man bei der Stadtverwaltung, beziehungsweise der Gemeinde oder dem Kreis. Auch online kann man seinen Antrag ausfüllen, unterschreiben und abschicken.
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Zahlungszeitraum
Die Beiträge werden ab dem ersten Monat der Inbetriebnahme von Radio und/oder TV und dann alle drei Monate fällig.
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Abmeldung
Schafft man seine Rundfunkempfangsgeräte vollständig ab oder zieht mit jemandem zusammen, der bereits GEZ Gebühren zahlt, kann man seine Geräte schriftlich abmelden.
Tipps und Hinweise
- auf der offiziellen Homepage www.gez.de finden Sie noch mehr Informationen.
Ich habe gehört das ein gesetz raus kommt, wo jeder die GEZ zahlen soll. Ob jemand der ein tv besitzt oder jemand der keins besitzt. Ich hoffe, dass so ein gesetzt nicht durchgesetzt werden kann, denn das wäre ja echt hart für die jenigen die überhaupt keine Elektrogeräte besitzen.