Zeugenschutzprogramm: Alle Infos zur neuen Identität

Nochmal neu anfangen, weil das bisherige Leben zur Gefahr wird. Seit dem 30. April 1998 wurde das Zeugenschutzgesetz vom deutschen Bundestag beschlossen. Darin wurde festgelegt, dass Menschen, die sich durch eine Aussage gefährden, deren Aussage aber für die Klärung des Sachverhalts unabdingbar ist durch eine Neue Identität geschützt werden können.

Das Zeugenschutzprogramm

„Eine Person, ohne deren Angaben in einem Strafverfahren die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsorts des Beschuldigten aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre, kann mit ihrem Einverständnis nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützt werden, wenn sie auf Grund ihrer Aussagebereitschaft einer Gefährdung von Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit oder wesentlicher Vermögenswerte ausgesetzt ist und sich für Zeugenschutzmaßnahmen eignet.“ (§ 1 Abs. 1 Satz 1 ZSHG). Oft bedeutet das für den Zeugen: Neues Land, neue Stadt, neue Wohnung, neues Leben. Nochmal ganz neu anfangen. Dabei darf das manipulierte Curriculum Vitae keine Rückschlüsse auf das bisherige Leben ermöglichen. Wer umzieht, muss oft auch den Beruf wechseln. Auch außergewöhnliche Hobbies müssen aufgegeben werden. Zu schnell wird man anhand dessen überall gefunden. Zeugenschützer arbeiten oft als Kindermädchen, Ansprechpartner, Sozialarbeiter, Arbeitsvermittler und Personenschützer. Sie kümmern sich um den Job, den Umzug und arrangieren auf Wunsch Treffen mit Angehörigen.

Unabdingbare Aussagen

Bei einem Prozess gegen die Rockerbande „Hells Angels“ um Schutzgeld von Kneipenbesitzern, war es unvermeidlich, dass die Identität der Zeugen offengelegt werden musste. Die meisten waren danach nicht mehr bereit auszusagen und es konnten keine bzw. nur milde Strafen ausgesprochen werden. Ein weiterer problematischer Grund war auch, dass Zeugen oft selbst dem kriminellen Milieu angehörten und deshalb nicht aussagen wollten.

Um für das Zeugenschutzprogramm in Frage zu kommen, reicht „eine Gefährdung von Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit oder wesentlicher Vermögenswerte“ nicht aus. Die Aussagen müssen für das Verfahren unabdingbar sein oder es zumindest enorm erleichtern.

Schwachpunkt Geburt

Das Zeugenschutzprogramm hält nicht ein Leben lang. Mit der Gefährdung, fällt auch die Tarnidentität. Die Rückkehr in die normale Identität ist unabdingbar. Alles andere ist derzeit in Deutschland „gesetzeswidrig“. Denn laut Personenstandsgesetz dürfen auch Mitarbeiter des BKA keine sogenannten Personenstandsbücher verändern. Dabei handelt es sich um Geburten-, Heirats- und Sterberegister. Eine absolut sichere neue Identität gibt es also nicht wirklich, da sie an der Geburt scheitert. Denn den Namen, unter dem man in Deutschland geboren wurde, lässt sich in der Bundesrepublik nicht löschen.

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