Zeugengeld: Antrag, Höhe und Berechtigung

Bereits zu Barockzeiten wurden Gerichtszeugen für ihren Aufwand entschädigt, heutzutage muss man sich natürlich etwas mehr in den Bürokratiedschungel stürzen, um Zeugengeld beantragen zu können. Die Höhe des Zeugengeldes richtet sich dabei nach Fahrtstrecke und Arbeitsausfall.

Zeugengeld beantragen: So wirds gemacht!

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Zeugengeldantrag

Bevor man Anspruch darauf hat, muss man Zeugengeld beantragen. Das geht mit einem Antrag auf Zeugenentschädigung, der maximal drei Monate nach der Aussage eingereicht werden darf, danach verlischt der Anspruch.

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Was wird entschädigt?

Für anfallende Fahrtkosten gibt es eine Kilometerpauschale, die je nach Gericht unterschiedlich sein kann. Ausfallende Arbeitsstunden werden ebenfalls entschädigt, jedoch gibt es hier bestimmte Grenzen. Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden komplett erstattet, allerdings nur dann, wenn die kostengünstigste Variante gewählt wurde.

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Wie hoch ist das Zeugengeld?

Im Durchschnitt werden 3 – 12€ pro Stunde ausgefallener Arbeitszeit bezahlt, ist die Person nicht berufstätig, aber in einem Mehrpersonenhaushalt verantwortlich, dann gibt es durchschnittlich 10€ pro Stunde, das aber generell nur für maximal 8 Stunden pro Tag. Bei ungewöhnlichen Zeiten oder anderen Besonderheiten kann es jedoch Aufzahlungen geben. Die Kilometerpauschale beträgt ca. 21 Cent pro gefahrenen Kilometer. Liegt das Geld unter 25€, sollte man schon früher Zeugengeld beantragen, damit man es vor Ort in Bar erhält. Alle höheren Beträge werden überwiesen.

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Wer bezahlt?

Das Gericht streckt das Geld vor, nach Beendigung des Verfahrens werden die Kosten jedoch normalerweise dem Schuldigen angerechnet. Sollte es sich dabei um einen Verwandten oder Bekannten handeln, kann man auch einen Verzicht auf Zeugengeld unterschreiben, damit es ihnen nicht zusätzlich angelastet wird. Auch wenn es eine maximale Summe gibt, kann es sich bei vielen Zeugenaussagen schnell summieren.

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