Tickets für Schlag den Star: Wie kommt man an Karten?

Schlag den Star Tickets wird es auch wieder 2010 geben. Dieses Mal wird die große Spielshow aber nicht von Stefan Raab selbst moderiert werden, sondern von Matthias Opdenhövel, der bereits durch die erfolgreiche Gameshow und Vorreitersendung Schlag den Raab führt. In vier Folgen müssen sich die Kandidaten mit je einem von vier Promis in verrückten, intelligenten, geschickten und actionreichen Runden messen. Die Stars, die geschlagen werden wollen, stehen auch schon fest: In der ersten Episode wird Popstar-Juror Detlef D! Soost antreten, dicht gefolgt von Komiker Mike Krüger. Die dritte Folge dann präsentiert Profiboxer Felix Sturm einen Kampf anderer Art und den Abschluss bildet bei Schlag den Star dann der Sänger Joey Kelly.

Schlag den Star Tickets: So wirds gemacht!

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Termine

Die Termine für die Ausstrahlung von Schlag den Star stehen bereits fest: Am 29. Oktober 2010 kommt die erste Folge, die zweite dann am 05. November 2010. Der 12. November 2010 und der 19. November 2010 bilden die zweite Hälfte der Spielshow.
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Austragungsort

Die auf dem Konzept von Schlag den Raab basierende Gameshow wird in den Studios Köln-Mühlheim (Schanzenstraße 22, 51063 Köln-Mühlheim) produziert.
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Kartenbestellung

Die Schlag den Star Tickets können über die dafür eingerichtete Webseite auf PRO7 bestellt werden oder direkt über die Mediabolo TV Casting GmbH
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Verfügbarkeit

Bevor man sich Tickets sichert, muss man allerdings herausfinden, ob es überhaupt noch welche gibt. An dieser Stelle eine schlechte Nachricht: bislang werden nur die ersten beiden Termine angeboten, die sich interessanterweise nicht mit den Ausstrahlungsterminen decken und beide sind ausverkauft. Dem Mediabolo Ticket Service nach sollen dann am 29.10. und am 30.10. erst Joey Kelly und dann Felix Sturm antreten.
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Preise

Die Preise für die Schlag den Star Tickets belaufen sich auf 15 Euro pro Sitzplatz plus 3,50 Bearbeitungsgebühr pro Bestellung.
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Einschränkung

Die Karten dürfen erst ab 16 Jahren bestellt werden und dann nur mit der schriftlichen Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten.
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