Das Notensystem in Deutschland ist mittlerweile etwas weiter gefächert als früher. Während in der früheren BRD ein Notensystem mit sechs Schulnoten galt, gab es in der DDR lediglich fünf Noten. In beiden Fällen jedoch war die „Eins“ die beste Note. Heute gilt in der Grundschule, sowie in der Sekundarstufe I das System mit den sechs Noten.
Spätestens beim Eintritt in die gymnasiale Oberstufe wird das Zeugnis umgestellt auf das aktuelle 15 Punkte Notensystem. für jede Schulnote stehen dabei drei Abstufungen zur Verfügung – ähnlich den Zusätzen „Plus“ und „Minus“. Doch wenn man fünfzehn durch drei teilt, erhält man nicht sechs. Was also ist da schief gegangen beim Notensystem in Deutschland und was bedeutet nun jede einzelne der 15 Noten?
Eigentlich ist die Antwort ganz einfach: Die „Sechs“ bedeutete schon immer ungenügend und da es keine noch ungenügendere Leistung als eine ungenügende Leistung geben kann, werden nur die Noten von „Eins“ bis „Fünf“ aufgeschlüsselt – eine „Sechs“ wird immer mit „Null Punkten“ gewertet.
Und weil das Notensystem in Deutschland nicht jedem gleichermaßen geläufig ist, liefern wir hier noch eine tabellarische Übersicht darüber, was jede einzelne der 15 Punkte Noten zu bedeuten hat.
Notensystem in Deutschland: So wirds gemacht!
Die Note Eins
- „1+“, oder auch „voll sehr gut“ entspricht 15 Punkte
- „1“, oder auch „sehr gut“ entspricht 14 Punkte
- „1-„, oder auch „knapp sehr gut“ entspricht 13 Punkte
Die Note Zwei
- „2+“, oder auch „voll gut“ entspricht 12 Punkte
- „2“, oder auch „gut“ entspricht 11 Punkte
- „2-„, oder auch „knapp gut“ entspricht 10 Punkte
Die Note Drei
- „3+“, oder auch „voll befriedigend“ entspricht 9 Punkte
- „3“, oder auch „befriedigend“ entspricht 8 Punkte
- „3-„, oder auch „knapp befriedigend“ entspricht 7 Punkte
Die Note Vier
- „4+“, oder auch „voll ausreichend“ entspricht 6 Punkte
- „4“, oder auch „ausreichend“ entspricht 5 Punkte
- „4-„, oder auch „knapp ausreichend“ entspricht 4 Punkte
Allerdings sind vier Punkte genau genommen knapp unter „ausreichend“. Damit wird die Versetzung schon bei vier Punkten gefährdet und nicht erst bei drei. Kurse, in denen der Schüler weniger als fünf Punkte hat, sind daher auch als sogenannte „Unterkurse“ bekannt.
Die Note Fünf
- „5+“, oder auch „voll mangelhaft“ entspricht 3 Punkte
- „5“, oder auch „mangelhaft“ entspricht 2 Punkte
- „5-„, oder auch „knapp mangelhaft“ entspricht 1 Punkte