Beim Erbe fallen Erbschaftssteuern an, doch gibt es gute Möglichkeiten, das Erbe stärker in der Familie zu halten und Steuern zu sparen. Zu den wertvollen Tipps zählen beispielsweise Schenkungen im Vorfeld des Erbes.
Mit Freibeträgen Steuern sparen
Wenn Sie im Falle eines Erbes Steuern sparen möchten, ist es wichtig, dass bereits im Vorfeld die richtige Vorsorge getroffen wird, denn die Erbschaftssteuer beläuft sich auf sieben (bei Beträgen bis 52.000 Euro) bis maximal 50 Prozent (über 25,5 Mio.). Die Steuerlast richtet sich nach dem Erbe. Das heißt: je höher das Erbe, desto mehr Geld verlangt der Staat. Ihnen stehen jedoch, je nach Verwandtschaftsgrad, Erbschaftssteuer-Freibeträge zu. Ehegatten können 500.000 Euro, Kinder, Stief-, Adoptiv- sowie Enkelkinder 400.000 Euro und die Eltern der Enkel 200.000 Euro steuerfrei erben. Wenn das vererbte Vermögen die Freibeträge sprengt, fällt die volle Erbschaftssteuer an.
Steuern sparen bei vererbten Immobilien
Beim Erben von Immobilien gibt es ebenso Tipps, wie man Erbschaftssteuern sparen kann. Bei Eigenheimen beispielsweise fallen keine Steuern an, wenn der Erbe (Partner oder Kinder) die Immobilie mindestens noch zehn Jahre weiter selbst bewohnt. Eine Nutzung als Zweitwohnsitz genügt hierbei nicht. Wenn die Immobilie jedoch vor dem Ablauf der Frist verkauft wird, wird die Erbschaftssteuer rückwirkend fällig. Die Steuerfreiheit bei Kindern bezieht sich jedoch lediglich auf eine Wohnfläche von 200 Quadratmetern. Wenn Kinder eine Immobilie erben, die über dem gesetzlichen Freibetrag von 400.000 Euro liegt, können durch einen Nießbrauch frühzeitig Steuern gespart werden. Hierbei schenkt der Eigentümer sein Haus seinem Kind oder Enkel und erhält dafür ein lebenslanges Wohnrecht oder – bei Vermietung – die Mieteinnahmen. Im Sterbefall wird der Vermögensübergang an die Kinder steuergünstiger, da es sich um eine Schenkung handelt. Wenn die Schenkung einer Immobilie ein Jahr alt ist, werden dem Erbe noch 90 Prozent, bei zwei Jahren noch 80 Prozent, bei drei Jahren 70 Prozent usw. zugeschlagen. In jedem Jahr werden es zehn Prozent weniger.
Eine Schenkung veranlassen – guter Steuertrick
Damit das Erbe stärker in der Familie bleibt, sollten Erblasser den Angehörigen gegenüber so früh wie möglich eine Schenkung veranlassen, denn jede Schenkung muss zehn Jahre vor dem Todesfall geschehen, damit sie nicht dem Erbe zugeschlagen wird. Somit fällt auch keine Erbschaftssteuer mehr an und der Erbschaftssteuer-Freibetrag kann im Todesfall für weitere Erbbeträge voll ausgeschöpft werden.
Fotoquelle: Thinkstock, iStock, IuriiSokolov