Juniorprofessur: Gehalt und Voraussetzungen für die W1-Professur

Wer kennt das nicht: Das Bild eines altbetagten und weise dreinblickenden Professors am Podium vor einer Schar voll junger, quirliger Studenten. Dieses fast in Stein gemeißelte Bild des Unialltags ist durch die Einführung der Juniorprofessur ins Wanken gekommen. Doch was macht dieser Lehransatz heute? Die einen sehen darin immer noch  ein innovatives Lehrmodell für Hochschullehrkräfte, während die anderen es als bereits gänzlich in den Sand gesetztes Auslaufmodell betrachten. Um sich überhaupt eine erste eigene Meinung machen zu können, hier einmal ein Überblick über die Voraussetzungen und die realistischen Gehaltsvorstellungen.

Juniorprofessur-Was bedeutet das eigentlich?

Im Jahr 2002 ist die Juniorprofessur erstmals in das Hochschulrahmengesetz aufgenommen worden. Ebenso wie ein Professor ist ein Juniorprofessor lediglich eine Amtsbezeichnung als Lehrkraft an einer Universität. Eine Zeitlang wurde überlegt die Bezeichnung des Juniorprofessors in W1-Professur umzubenennen, um eine begriffliche Gleichstellung der beiden Ämter deutlich zu machen, doch wurde diese Idee schnell wieder verworfen.  Durch die zusätzliche Einführung der Kategorie des Juniorprofessors wurde besonders begabten Promovierenden ohne Habilitation die Möglichkeit geboten, einen Quereinstieg in die Hochschullaufbahn zu machen. Dabei erhält der Juniorprofessor keine Lebenszeitprofessur, sondern lediglich einen befristeten Lehrauftrag über drei oder vier Jahre. Er erhält auch weniger Gehalt, da er mit lediglich vier Semersterwochenstunden Lehrzeit auch weniger dozieren muss als ein normaler Professor, der im Schnitt acht Stunden unterrichten muss. Die Ausstattung ist zudem nicht so teuer subventioniert wie die eines regulären Professors. Vor dem Ablauf einer Amtsperiode wird eine Evaluation durchgeführt und über die Berufsfähigkeit befunden, was gleich zeitig eine unbefristete Professur nach sich zieht. Das bedeutet eine sechsjährige Verlängerung und acht Prozent mehr Gehalt.

Trotz des innovativen Ansatzes dieser Juniorprofessuren blieben bisher die großen Erfolge der Reformierung des Lehrkräftesystems an der Hochschule aus. Dass diese Reformierung nicht ganz so wie gedacht ankommt, zeigt auch die Uneinheitlichkeit in der Einführung an die Hochschulen. Bis heute sind keine einheitlichen Regelungen gefunden worden. In einigen Disziplinen wie beispielsweise den Rechts- oder Geisteswissenschaften wird daher die Habilitation nach wie vor als die einzig geltende Qualifizierung als Hochschullehrkraft angesehen. Aufgrund dessen strebt Zweidrittel der Juniorprofessoren eine zusätzliche Habilitation an, was so eigentlich nicht vorgesehen war.
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Voraussetzungen beim Einstellungsverfahren

Für die Bewerbung als Juniorprofessor ist eine herausragende Doktorarbeit die Grundvoraussetzung . Als Grundregel gilt hier aber, dass die Beschäftigungszeit vor der Promotion und danach nicht mehr als insgesamt sechs Monate betragen darf! Bei Medizinern nicht mehr als neun Monate insgesamt.

Die Gehaltsvorstellungen

Ein Juniorprofessor wird nach dem W 1-Tarif amtlich besoldet, der altersunabhängig ist. Mit den Besoldungsgruppen W1 bis W3 werden in Deutschland rechtlich die amtlichen Bezüge für Hochschullehrer geregelt. Das „W“ steht dabei als Abkürzung für den Begriff „Wissenschaft“. In der Regel wird der Juniorprofessor für 3-4 Jahre verbeamtet und bekommt den amtlichen Tarif W1. Der Professor auf Lebenszeit bekommt hingegen den Tarif W3. Doch was heißt das konkret in Zahlen für einen Juniorprofessor?

Das Grundgehalt der W1-Besoldung beträgt 3926,84€ monatlich. Zusätzlich zu diesem Grundgehalt kann es einen Bonus nach einer positiv bewerteten Evaluation über dessen Arbeit geben. Die Höhe des Bonus beträgt dabei 260€. Im Sonderfall kann es hier einen zehnprozentigen Zuschlag vom Grundgehalt geben. Falls das Bundesland die Regelung besitzt, gibt es zusätzlich eine Zulage für die Forschung und Lehre des Juniorprofessors.

Zum Vergleich: Die Besoldung einer Professur auf Lebenszeit ist meist mit mehr Leistungszulagen verbunden und die Professoren verdienen im Schnitt zwischen 4478,10 € und 5425,82 € monatlich, eventuell mehr, das ist abhängig vom jeweiligen Bundesland. In diesem Zusammenhang ist es interessant zu wissen, dass ein Gymnasial- oder Realschullehrer (Tarifgruppe A13) zwar anfangs weniger als ein Juniorprofessor bekommt, aber überholt er diesen bereits nach einigen Jahren, denn das Einkommen dieser Schullehrer staffelt sich jährlich. Zusätzlich zu dem Manko, dass eine Stelle als Juniorprofessor befristet ist, kommt also allgemein eine wenig attraktive finanzielle Besoldung hinzu. Besonders ungünstig ist zusätzlich zudem der Fall, wenn der Juniorprofessor nicht verbeamtet ist, so fallen zusätzlich noch Sozialversicherungsbeiträge an, die im öffentlichen Dienst sogar die in der Privatwirtschaft um einiges übersteigen.
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Um sein Gehalt als Juniorprofessor etwas zu steigern, gibt es noch die Möglichkeit sich für eine Verbeamtung auf Zeit einstellen zu lassen und die Sozialversicherungsbeiträge fallen damit weg. Doch ist diese Möglichkeit im zweiten Moment nicht wirklich rentabel, da diese Umstellung sich wiederum nachteilig auf die Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung auswirkt.

Deutsche Gesellschaft Juniorprofessur

Seit dem Jahr 2003 gibt es aktive Hilfe für junge und begabte Menschen, die den Wunsch haben,  ein Juniorprofessor zu werden. Jährlich werden Symposien zum Bildungs- und Forschungssystems in Deutschland abgehalten und informieren über all die Tücken und Fallen und stehen den Anwärtern helfend beiseite. Seit 2009 ist sogar ein Vertreter als Sachverständiger im Bildungs-und Forschungsausschuss im Deutschen Bundestag aktiv.

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