In den letzten zwei Jahren war Feuerwerk an Silvester wegen der Corona-Pandemie verboten, Menschenansammlungen sollten vermieden werden. Jetzt ist das Böllern prinzipiell wieder erlaubt – allerdings nicht überall.
Unterschiedliche Regelungen in den Städten und Landkreisen
Grundsätzlich sind Feuerwerkskörper für diesen Jahreswechsel wieder ab 18 frei erhältlich. Ob mit den Böllern und Raketen das neue Jahr begrüßt werden darf, hängt jedoch vom eigenen Aufenthaltsort am Abend des 31. Dezember ab. Denn aus Gründen der Sicherheit von Gebäuden und Personen kommt es vielerorts zu Einschränkungen oder gar Verboten seitens der Städte und Landkreise.
Feuerwerksfreie Zonen
In vielen Ländern und Gemeinden werden bestimmte Zonen bestimmt, in denen kein Feuerwerk gezündet werden darf. Der Grund hierfür liegt meistens in der Brandgefahr bei besonders gefährdeten Bauten.
In Bayern kommt es deshalb zu Verboten im Umfeld der bayerischen Burgen, historischen Residenzen und Schlösser. Dasselbe gilt für Denkmäler und Orte von besonderer Bedeutung, etwa der Regensburger Dom oder die Mathildenhöhe in Darmstadt.
In der Nähe von Häusern, die besonders brandgefährdet sind, ist das Böllern und Abfeuern von Raketen ebenfalls verboten. Das gilt zum Beispiel für Norderstedt nahe Hamburg mit seinen reetgedeckten Häusern.
Vor allem in den Großstädten stehen am Silvesterabend nicht nur gefährdete Bauten, sondern auch die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle. So hat Stuttgart für bestimmte Zonen in der Stadt Böllerverbotszonen eingerichtet, ebenso wie Bremen und Hamburg. die Begründung lautet hier, dass große Menschenmassen gegen Verletzungen durch Feuerwerkskörper zu schützen sind.
Einige Städter sprechen solche Verbote auch aus, um ihre Einsatzkräfte in der Silvesternacht nicht zu gefährden: Nach Übergriffen in den letzten Jahren ist das nun in Düsseldorf und Trier der Fall.
Maßnahme gegen die Luftverschmutzung
Alle wieder kommt es an Silvester nicht nur Verletzungen durch Böller, sondern auch zu einer erhöhten Luftverschmutzung sowie großen Müllbergen. Als Folge hat die Stadt München nun beschlossen, wegen der großen Feinstaubbelastung beschlossen, dass innerhalb des Mittleren Stadtrings das Abbrennen von Feuerwerk verboten ist.
Zudem gibt es eine allgemeine gesetzliche Regelung, die das Böllern in unmittelbarer Nähe von Altersheimen, Kinderheimen, Kirchen und Krankenhäusern untersagt. Viele deutsche Städte halten sich an diese Regelung, haben darüber hinaus aber keine weiteren Verbotszonen eingerichtet. Zu ihnen gehören Flensburg, Homburg, Potsdam und Völklingen.
Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, sich auf den amtlichen Webseiten der Städte und Gemeinden eingehend zu informieren, bevor Chinaböller und Raketen in den Einkaufskorb wandern.
Bildnachweis: Pixabay, 7669293, geralt
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