Einen Elterngeld Antrag bekommt man beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, bei den Gemeinden und als PDF auch im Internet. Auf vier Seiten, die ausgefüllt, unterschrieben und abgeschickt werden müssen, macht man Angaben zum Kind, für das das Elterngeld beantragt wird, zu den Elternteilen, zum Bezugszeitraum, zur Krankenversicherung und vor allem zum Einkommen und zum Erwerbsverhältnis.
Denn hierauf findet die Elterngeld Berechnung statt. Eltern, die nachdem ihr Kind geboren wurde, ihre Elternzeit nehmen, haben insgesamt vierzehn Monate Anspruch auf diese Transferleistung, die im Alltag helfen soll – im Gegensatz zum alten Erziehungsgeld, das im Januar 2007 abgeschafft wurde und zwei Jahre lang gezahlt wurde. Der Elterngeld Antrag muss schriftlich gestellt werden und auch wenn man sich nicht sofort nach der Geburt beeilen muss, sollte man bedenken, dass nachträgliche Zahlungen lediglich die letzten drei Monate nach Antragseingang berücksichtigen.
Elterngeld Antrag: Was wird benötigt
- Antrag auf Elterngeld
- Nachweise zum Einkommen
- Nachweise zum Familienstand
- Nachweise zum Kind
Elterngeld Antrag: So wirds gemacht!
Angaben zum Kind
Angaben zu den Eltern
Bezugszeitraum
Antrag
Wohnsitz, Staatsangehörigkeit
Kindschaftsverhältnis
Betreuung und Erziehung
Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss
Einkommen
Erwerbstätigkeit
Weitere Kinder
Auszahlungsvariante
Bankverbindung
Erklärung
Anlagen
Elterngeld Berechnung
Tipps und Hinweise
- http://www.elterngeld.net/elterngeldrechner.html
Übrigens ist „Nettoeinkommen“ nicht ganz die richtige Ausdrucksweise. Es wird das steuerpflichtige Bruttoeinkommen verwendet und davon ein Netto-Einkommen errechnet. Hierbei wird noch eine Werbungspauschale abgezogen.
Wichtig und sehr schade bei der momentanen Situation: Kurzarbeitergeld war nicht steuerpflichtig und wird somit nicht berücksichtigt. Alle die in den sauren Apfel gebissen und die Ärmel hochgekrempelt haben, werden nun im Nachhinein noch bestraft. Schade lieber Staat, mal wieder nicht zu Ende gedacht!
Übrigens ist „Nettoeinkommen“ nicht ganz die richtige Ausdrucksweise. Es wird das steuerpflichtige Bruttoeinkommen verwendet und davon ein Netto-Einkommen errechnet. Hierbei wird noch eine Werbungspauschale abgezogen.
Wichtig und sehr schade bei der momentanen Situation: Kurzarbeitergeld war nicht steuerpflichtig und wird somit nicht berücksichtigt. Alle die in den sauren Apfel gebissen und die Ärmel hochgekrempelt haben, werden nun im Nachhinein noch bestraft. Schade lieber Staat, mal wieder nicht zu Ende gedacht!