Domainrecht und Domainname: Die wichtigsten Regeln zur Namensfindung

Domainrecht wird oftmals auf die leichte Schulter genommen. Doch in vereinzelten Fällen kann es bei einem unlauteren Missbrauch von geschützen Begriffen oder Namen von Privatpersonen zu kostspieligen Abmahnungen kommen.

Um Zahlungen von immensen Bußgeldern bis zu 50.000 Euro zu vermeiden, sollte man kein Risiko eingehen, und vor der Registrierung einer Domain einige Regeln beachten. Der folgende Überblick liefert eine aufschlussreiche Zusammenfassung der essentiellen Verfügungen im Bereich Domainrecht und Domainnamen.

Domainrecht und Domainname: Darauf muss man achten!

1

Keine Namen von Privatpersonen

Die Namen von Stars und Prominenten sind für den Titel einer Domain tabu. Vor- und Nachname einer Privatperson unterliegt dem namensrechtlichen Schutz, daher kann bei einer nicht genehmigten Nutzung eine Abmahnung durch die geschädigte Person erfolgen. Es besteht die Möglichkeit, sich vorher abzusprechen. Sobald die offizielle Genemigung durch die fragliche Person erteilt wurde, ist eine Domain mit dem vollen Namen eines Dritten rechtlich unbedenklich.
2

Keine absichtlichen Tippfehler im Domainname

Viele Betreiber von Internetseiten verlassen sich auf abgeänderte Titel von hoch frequentierten Domains, um die Zugriffe zu steigern. Ein Beispiel wäre etwa deutcshebahn.de oder microsof.de. Dieser Trick hat sich mittlerweile herumgesprochen, und die deutsche Rechsprechung greift hier hart durch. Aus diesem Grund sollte auf diese Taktik bei der Namenwahl verzichtet werden.
3

Keine Titel von Filmen, Büchern, Zeitschriften

Bei diesen Medien handelt es sich in der Regel um urheberrechtlich geschütztes Material. Daher dürfen die Titel nicht in einer URL verwendet werden, es sei denn, eine Genemigung wurde im Vorfeld erteilt. Auch die Titel von TV-Sendungen und Software fallen unter dieses Domainrecht.
4

Keine Domains mit Trademarkbegriffen

Geschütze Markennamen wie Nivea, Miracoli oder ähnliches sollten nicht zur Wahl stehen, wenn es um die Wahl für einen Domainnamen geht. Eine Domain kaufen will gut überlegt sein, denn auch in Kombination mit anderen Wörtern sind geschützte Marken im Titel einer Homepage nicht erlaubt. Wer sich also für Hamburger begeistert, sollte seine Domain besser nicht whopper-fan.de nennen.
5

Namen mit staatlichen Einrichtungen

Viele Domainbetreiber fühlen die Versuchung, mit vielgesuchten Begriffen von staatlichen Einrichtungen wie dem Arbeitsamt, der Bundeswehr oder dem Finanzamt Traffic zu erlangen. Von dieser Methode ist dringend abzuraten, da die Bundesregierung akribisch auf ihre Namensrechte achtet, und bei Nichtbeachtung dieser mit hohen Geldstrafen zu rechnen ist.
  Zeitaufwand: 20 Minuten Schwierigkeitsgrad:  

Werbung

2 Meinungen

  1. Also der Whopper-Fan wird wohl in der Praxis keine Probleme bekommen, oder? Ich meine Fanseiten haben doch automatisch immer einen geschützten Namen in der Domain, wie soll sich ein SchauspielerX-Fanclub denn sonst nennen?

  2. Guten Tag,ich hätte aber eine Frage bezüglich des (R) welches in vielen Namen verwendet wird. Mein Blog hat starke Ähnlichkeit im Namen mit einem amerikanischen Portal, welches jedoch das (R) im Namen hat. Hätte ich hierbei etwas zu befürchten?Mfg

Schreiben Sie Ihre Meinung

Ihre Email-Adresse wird Mehrere Felder wurden markiert *

*