Die Regierung verklagen: Geht das?

Jeder Bürger der Bundesrepublik hat das Recht auf Verfassungsbeschwerde. Zuständig dafür ist die oberste Instanz Deutschlands, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe, wo jeder die Regierung verklagen kann.

Die Regierung verklagen in Karlsruhe

Als „Diktator Deutschlands“ wurde das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe einmal von Konrad Adenauer genannt, der von August 1949 bis Oktober 1963 Bundeskanzler in Deutschland war, denn hier kann unter anderem auch ein Gesetz, das bereits beschlossen wurde, noch einmal gekippt werden, sollte es seiner Meinung nach nicht mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen sein.

Tatsächlich sind es die Bürger, die dort Anklage erheben und in die oberste Instanz Deutschlands so großes Vertrauen setzen, dass der Satz „Ich gehe bis nach Karlsruhe“ schon fast zu einem geflügelten Wort geworden ist. Denn dort hat jeder das Recht auf eine Verfassungsbeschwerde und erhält eine Auslegung der Grundrechte, zu denen die Meinungs-, Berufs- oder Religionsfreiheit oder auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht gehören.

Kann Jeder die Regierung verklagen?

Und dieser Weg steht in Deutschland wirklich jedem offen: Eine Tatsache, die jedem das gute Gefühl vermitteln kann, der staatlichen Gewalt nicht machtlos ausgeliefert zu sein. Diese Möglichkeit hat jedoch auch zur Folge, dass das Gericht zeitweise von Verfassungsbeschwerden einzelner Bürger nahezu überschwemmt wird. In der Folge wurde schon gefordert, eine Mutwilligkeitsgebühr einzuführen. Auch eine Art Vorverfahren, um nur bestimmte Beschwerden zuzulassen, wäre denkbar, um die tatsächlich verhandelten Fälle einzugrenzen.

Eröffnet wurde das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Sitz in Karlsruhe offiziell am 28. September 1951. Besonderes Marken- und Erkennungszeichen sind die auffälligen Roben der Richterinnen und Richter des Gerichtes, die auf das Modell der Richterroben im Florenz des 15. Jahrhunderts zurückgehen.

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3 Meinungen

  1. Elisabeth Schwabe

    Um die Regierung in Karlsruhe verklagen zu können muss zuvor der Rechtsweg ausgeschöpft werden! Das bedeutet, gegen die Politiker bzw. Amtspersonen oder Juristen welchen Unrechtmäßigkeiten und fehlende Kontrolle nachgewiesen werden kann muss zuvor bei dem Landgericht a. O. Schadensersatzklage anwaltlich begründet entgegen gehalten werden. Schon dafür finden Sie garantiert keinen willigen Rechtsanwalt. Die im Grundgesetz gesicherte Rechtswegegarantie stellt sich als Luftschloß heraus! Das ist meine eigene Erfahrung! Ich ließ mich auf eine Beratung und einen Pachtvertrag samt dinglich beschränkter Sicherungsbuchgrundschuld per Pachtvertrag für eine Wohlfahrtsgesellschaft ein. Deren Gesellschafter war die Senatsverwaltung für Soziale Stadterneuerung. Eine total sichere und gute Sache, dachte ich. Aber sie war ruinös! Jeder der Grundbücher lesen kann ist fähig, das zu erkennen im Grundbuch Blatt 5235N. Er braucht sich einfach nur als Erwerber auszugeben für das Miethaus aus der Gründerzeit Dorotheenstr. 16 in 12557 Berlin. Es wird von der Immobiliengesellschaft mbH Ambiente Büxensteinallee 24 12527 Berlin inseriert im Internet unter *Schöner sanierter Altbau Provisionsfrei vom Eigentümer ….* Bitte auf die Daten der Eintragungen, die Grundstücksgröße (450m²) im Bestandsblatt u. die Verfügungshemmnisse in Abt. II achten! Am 20. März 2009 lag eine Beschränkte persönliche Dienstbarkeit Wohnungsbesetzungsrecht für die Investitionsbank Berlin vor. Das sichert eine Unpfändbarkeit! Sie erkennen: Rechtsfehlerhaft verzichtete die Berliner Regierung auf Bundesgesetze, auf drei Million Baufördermittel und verschenkte ohne Gegenleistung der Ambiente GmbH die am 13. Okt. 2008 kraftlos gewordene Grundschuldsicherung, weil sie widerrechtlich in Abteilung III trotz der bestehenden Zwangsverwaltung über RA Roland Titz für das Finanzamt Spandau eine Zwangssicherungshypothek eintragen ließ und damit gleichsam eine Löschung der Rechtseigentümer samt deren zweckgebundener Sicherungsbuchgrundschulden im Abteilung III. Später ersuchte, so steht es in der Kleinen Anfrage Nr. 17/12469 des Andreas Otto (abgeordnetenwatch) das Bezirksamt die Löschungen der Mietpreisbindungen/Wohnungsberechtigungsscheinbindung.
    Sie sehen Berlin legt keinen Wert auf bezahlbare Mieten für die untere Einkommenschicht und hält nichts von rentabler Wirtschaftsführung! Bundesgesetze mögen die im Abgeordentenhaus nicht so gern! Den Anspruch des Art. 14 Eigentum verpflichtet zum Wohle der Allgemeinheit und Karlsruhe können wir uns daher leider abschminken! Das wird in anderen Rechtsfällen nicht viel anders zugehen, fürchte ich. Leider …. Wir gehen schweren Zeiten entgegen!

  2. Lischen Müller

    Nein das können wir nicht, denn dazu müssten wir zugelassene Rechtsanwälte in Karlsruhe sein!
    Unser Beamtengesetz macht uns zu Opfern!
    Das Gesetz benötigt eine Reform!

  3. Es geht darum das Behinderte ausgeschlossen sind aus der Gesellschaft durch Behindertenrecht,siehe Ststuten der Behindertenfirmen,kein Streikrecht und mit Entgeld absolviert,ein „Arbeits“geld,reicht um nicht hungern zu müssen! Christof Bieker GWN 1,77€ Stundenentgeld…für u.a. Facharbeiten

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