Eigentlich sind alle Urteile des Bundesverfassungsgerichts es wert, einmal gelesen zu werden, aber es gibt einige, die die gesellschaftliche und politische Landschaft in Deutschland geprägt oder sogar verändert haben. Davon gibt es natürlich auch mehr als zehn. Aber die hier vorgestellten zehn sind aus den unterschiedlichen Gründen aus Sicht des Autors besonders beachtenswert.
Bundesverfassungsgericht: Die bekanntesten 10 Urteile
1
Kruzifix-Urteil
16. Mai 1995:
In seinem „Kruzifix-Urteil“ entscheidet das Bundesverfassungsgericht, dass es gegen die Religionsfreiheit verstößt, wenn der Staat die Anbringung eines „Kruzifixes“ in den Klassenzimmern von staatlichen Schulen anordnet.
Im Kopftuch-Urteil aus dem Jahr 2003 hingegen lässt das Gericht die Frage offen, ob das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht verboten ist und weist die Gesetzgeber der Länder an, hierzu Regelungen zu treffen.
In seinem „Kruzifix-Urteil“ entscheidet das Bundesverfassungsgericht, dass es gegen die Religionsfreiheit verstößt, wenn der Staat die Anbringung eines „Kruzifixes“ in den Klassenzimmern von staatlichen Schulen anordnet.
Im Kopftuch-Urteil aus dem Jahr 2003 hingegen lässt das Gericht die Frage offen, ob das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht verboten ist und weist die Gesetzgeber der Länder an, hierzu Regelungen zu treffen.
2
Homo-Ehe
17. Juli 2002:
Wenn man bedenkt, dass Homosexualität noch sehr lange auch in Deutschland verboten war und Sex zwischen Männern ab 18 erst seit 1969 „erlaubt“ ist, ist es schon bemerkenswert, wenn im Jahr 2002 festgestellt wird, dass die sogenannte „Homo-Ehe“ verfassungskonform ist. Das Bundesverfassungsgericht legalisierte damit die eheähnliche Verbindung Homosexueller.
Wenn man bedenkt, dass Homosexualität noch sehr lange auch in Deutschland verboten war und Sex zwischen Männern ab 18 erst seit 1969 „erlaubt“ ist, ist es schon bemerkenswert, wenn im Jahr 2002 festgestellt wird, dass die sogenannte „Homo-Ehe“ verfassungskonform ist. Das Bundesverfassungsgericht legalisierte damit die eheähnliche Verbindung Homosexueller.
3
Hartz IV
9. Februar 2010:
Das Verfassungsgericht geht mit diesem Urteil ganz neue Wege. Erklärt es doch erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik, dass es ein „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdiges Existenzminimums“ gibt. Was daraus wurde, ist nicht so wirklich bahnbrechend, weil ehrliche Hartz-IV-Empfänger zum Teil weiterhin unter menschenunwürdigen Bedingungen leben.
Das Verfassungsgericht geht mit diesem Urteil ganz neue Wege. Erklärt es doch erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik, dass es ein „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdiges Existenzminimums“ gibt. Was daraus wurde, ist nicht so wirklich bahnbrechend, weil ehrliche Hartz-IV-Empfänger zum Teil weiterhin unter menschenunwürdigen Bedingungen leben.
4
Abtreibung
25. Februar 1975:
Die sogenannte „Fristenregelung“ wird für verfassungswidrig erklärt. Eine Abtreibung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche sollte straffrei sein. Das passte den Richtern nicht. Sie kippten diese Regelung. 1993 ändert das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung. Seither ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche nicht mehr strafbar, allerdings muss immer ein Beratungsschein vorgelegt werden.
Die sogenannte „Fristenregelung“ wird für verfassungswidrig erklärt. Eine Abtreibung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche sollte straffrei sein. Das passte den Richtern nicht. Sie kippten diese Regelung. 1993 ändert das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung. Seither ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche nicht mehr strafbar, allerdings muss immer ein Beratungsschein vorgelegt werden.
5
Josephine Mutzenbacher
27. November 1990:
„Ein pornographischer Roman kann Kunst im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG sein“, so erklärte es das Verfassungsgericht in seinem Leitsatz. Der Roman, der vom Leben der Wiener Prostituierten Josephine erzählt, war zuvor auf die Liste jugendgefährdender Schriften gesetzt worden.
„Ein pornographischer Roman kann Kunst im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG sein“, so erklärte es das Verfassungsgericht in seinem Leitsatz. Der Roman, der vom Leben der Wiener Prostituierten Josephine erzählt, war zuvor auf die Liste jugendgefährdender Schriften gesetzt worden.
6
Soldaten sind Mörder
10. Oktober 1995:
Das Gericht entscheidet zum wiederholten Male, dass das Zitat „Soldaten sind Mörder“ vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist. Dieses Zitat von Kurt Tucholsky hat das Gericht mehr als einmal beschäftigt. Spannend waren hier besonders die sogenannten Frankfurter Soldatenurteile. Alles begann damit, dass ein ehemaliger Sanitätsoffiziersanwärter einem Jugendoffizier in einer Diskussion zugerufen hat: „Jeder Soldat ist ein potentieller Mörder – auch Sie… In der Bundeswehr gibt es einen Drill zum Morden.“
Das Gericht entscheidet zum wiederholten Male, dass das Zitat „Soldaten sind Mörder“ vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist. Dieses Zitat von Kurt Tucholsky hat das Gericht mehr als einmal beschäftigt. Spannend waren hier besonders die sogenannten Frankfurter Soldatenurteile. Alles begann damit, dass ein ehemaliger Sanitätsoffiziersanwärter einem Jugendoffizier in einer Diskussion zugerufen hat: „Jeder Soldat ist ein potentieller Mörder – auch Sie… In der Bundeswehr gibt es einen Drill zum Morden.“
7
Volkszählung
15. Dezember 1983:
Wer dabei war, erinnert sich noch genau. Die Idee einer Volkszählung spaltete die Nation. Das Verfassungsgericht erklärte in seinem Volkszählungsurteil erstmals das „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ als Grundlage des modernen Datenschutzrechts.
Wer dabei war, erinnert sich noch genau. Die Idee einer Volkszählung spaltete die Nation. Das Verfassungsgericht erklärte in seinem Volkszählungsurteil erstmals das „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ als Grundlage des modernen Datenschutzrechts.
8
Schächten
15. Januar 2002:
Das Gericht musste sich mit der Frage befassen, ob ein muslimischer Metzger eine Ausnahmegenehmigung nach dem Tierschutzgesetz erhalten muss, damit er nach den für ihn geltenden Speisegesetzen Tiere weiter schächten, also ohne Betäubung töten kann. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diesen Anspruch zunächst verneint. Das Verfassungsgericht erklärte jedoch, dass das Tierschutzgesetz auch andere Ausnahmen zulässt und verwies unter anderem darauf, dass auch Jäger Tiere ohne Betäubung töten. Für den muslimischen Metzger bedeutete das, dass er weiter schächten darf.
Das Gericht musste sich mit der Frage befassen, ob ein muslimischer Metzger eine Ausnahmegenehmigung nach dem Tierschutzgesetz erhalten muss, damit er nach den für ihn geltenden Speisegesetzen Tiere weiter schächten, also ohne Betäubung töten kann. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diesen Anspruch zunächst verneint. Das Verfassungsgericht erklärte jedoch, dass das Tierschutzgesetz auch andere Ausnahmen zulässt und verwies unter anderem darauf, dass auch Jäger Tiere ohne Betäubung töten. Für den muslimischen Metzger bedeutete das, dass er weiter schächten darf.
9
Kind als Schaden
12. November 1997:
Ein Arzt wurde nach einer missglücken Sterilisation zum Unterhalt für das im Nachgang entstandene, ungewollte Kind verurteilt. Der Arzt wehrte sich hiergegen erfolglos. Das Gericht erklärte hierzu u.a., dass die Feststellung eines eingetretenen finanziellen Schadens durch die Geburt eines Kindes keine Kommerzialisierung darstelle, die dem Kind seinen Eigenwert entzieht.
Ein Arzt wurde nach einer missglücken Sterilisation zum Unterhalt für das im Nachgang entstandene, ungewollte Kind verurteilt. Der Arzt wehrte sich hiergegen erfolglos. Das Gericht erklärte hierzu u.a., dass die Feststellung eines eingetretenen finanziellen Schadens durch die Geburt eines Kindes keine Kommerzialisierung darstelle, die dem Kind seinen Eigenwert entzieht.
10
Sicherungsverwahrung
04. Mai 2011:
Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Bezüglich der „Altfälle“ wird es für die Vollstreckungsgericht damit eng. Nur wenn eine akute und große Gefahr ganz konkret von einer Person ausgeht, darf die Sicherungsverwahrung noch angeordnet werden, ansonsten muss die Freilassung der Sicherungsverwahrten spätestens zum 31. Dezember 2011 angeordnet werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Bezüglich der „Altfälle“ wird es für die Vollstreckungsgericht damit eng. Nur wenn eine akute und große Gefahr ganz konkret von einer Person ausgeht, darf die Sicherungsverwahrung noch angeordnet werden, ansonsten muss die Freilassung der Sicherungsverwahrten spätestens zum 31. Dezember 2011 angeordnet werden.
Nicht richtig ist folgende Aussage: Jeder kann das Verfassungsgericht anrufen!
So einfach ist das nicht!
Sicher, gibt es eine Masse, die wegen jeden Fliegendreck zum Verfassungsgericht laufen möchten.
Aber in Wirklichkeit ist unser Grundgesetz für ehrbare Menschen eine leere Hülle, denn politische Fehlplanungen und insolvenzverschleppende landeseigene Gewerbebetriebe werden grundsätzlich nicht vor dem Verfassungsgericht landen, weil die Übeltäter am längeren Hebel sitzen!
In Berlin wurde bisher nicht einmal eine Bestandaufnahme der archivarischen Grundbuchbelastungen getätigt, obwohl das im Einigungsvertragsgesetz u. dem Altschuldenhilfegesetz vorgeschrieben wurde! Schauen Sie nur in unübersichtilichen wenn überhaupt vorhandenen Bautagebücher der Köpenicker Wohnungsgesellschaft Wendenschloßstr. 103 bis 127 und in das der Pächterin der Wohlfahrtsgesellschaft ComboBau die als untreue Treuhandverwalterin des Miethauses aus der Gründerzeit Baujahr 1903/2000 von alkohlkranken Mitarbeiter des Bauaufsichtsamtes eigentümsrechte zugebilligt bekam im Jahr 1997 aufgrund des von mir eingereichten Modernisierungsantrages der die Nummer 2051/1995 bekam! Unrechtshandlung, Vermischung von Landeseigentum und Bürgereigentum! Wer kann das ordnetliche Haushaltsplanung und Buchführung nennen?