In den Zeiten aller Unsicherheiten im Wirtschaftsleben, möchte man wenigstens Klarheiten über die eigenen Kapitalanlagen haben. Ein guter Weg, um mehrere Wertpapierdepots zu vereinfachen und besser zu organisieren ist dabei die Depotübertragung. Doch wie funktioniert sowas überhaupt? Hier eine Übersicht über alles Wissenswerte.
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Depotübertrag: So wird's gemacht!
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Mögliche Gründe für einen Depotübertrag
Möchte man mehrere Wertpapiere in einem Depot zusammenfassen, oder will sein Wertpapierdepot nicht ewig bei ein und derselben Bank liegen haben, kann man heutzutage ganz einfach und unkompliziert einen sogenannten Wertpapierübertrag durchführen.
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Die Durchführung eines Depotübertrags
So ein Depotübertrag ist eine Transferierung von Wertpapieren von einem Depot zu einem anderen. Man bündelt dadurch sozusagen seine Finanzen. Das Ganze funktioniert dann auf elektronischem Wege, im Prinzip wie bei einer normalen Überweisung oder einem Einzug vom Girokonto. Initiiert wird die Depotübertragung im Allgemeinen von dem neuen Anbieter, wo das neue Wertdepot eröffnet wird. Um dem neuen Anbieter rechtlich eine Befugnis für diese Übertragung der Wertpapiere zu geben, muss der Anleger nur ein Befugnis-Formular unterschreiben (laut § 13, Befugnisgesetz). Alle weiteren Schritte für einen solchen Übertrag der Wertpapierdepots unternimmt dann die neue Bank für den Kunden.
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Die Kosten der Durchführung eines Depotübertrags
Diese Übertragung ist meist mit Kosten seitens der Bank, die man verlässt, verbunden. Doch meist wird dieser Betrag von der neuen Bank, wohin man den Depotwechsel macht, rückerstattet.
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Die Besteuerung eines Depotübertrags
Seitdem die Abgeltungssteuer geändert wurde, werden umfangreicher Daten bei einer Übertragung des Wertpapierdepots festgehalten und besteuert: einmal die Kursgewinne am Tag der Übertragung, den Kauftag und den Kaufkurs von der alten Bank, die diese der neuen Bank übermittelt. Auch eine Verlustverrechnung muss hierbei übermittelt werden.
[youtube M6_s82rvCcI]Interessant ist für die Versteuerung dieses Depotübertrages zusätzlich noch, ob das Depot für die gleiche Person angelegt wird oder nicht. Ist die gleiche Person der Depotinhaber, übernimmt die neue Bank die anfallenden Steuerdaten der alten Bank und es ändert sich nichts. Anders sieht es aus, wenn ein Übertrag an eine andere Person erfolgt, denn damit wird gleichzeitig vom Gesetzgeber ein Verkauf unterstellt (§43, Einkommenssteuerpflichtgesetz) und der Übertrag wird dementsprechend auch besteuert. Um diesem zu Umgehen kann der Depotinhaber der neuen Bank versichern, dass keinerlei Zahlungen erfolgt sind und der neue Inhaber und so kann die bestehenden Steuerdaten einfach übernehmen. Grundsätzlich ist die neue Bank dazu gesetzlich verpflichtet ein Depotübertrag dem Finanzamt zu melden.
[youtube M6_s82rvCcI]Interessant ist für die Versteuerung dieses Depotübertrages zusätzlich noch, ob das Depot für die gleiche Person angelegt wird oder nicht. Ist die gleiche Person der Depotinhaber, übernimmt die neue Bank die anfallenden Steuerdaten der alten Bank und es ändert sich nichts. Anders sieht es aus, wenn ein Übertrag an eine andere Person erfolgt, denn damit wird gleichzeitig vom Gesetzgeber ein Verkauf unterstellt (§43, Einkommenssteuerpflichtgesetz) und der Übertrag wird dementsprechend auch besteuert. Um diesem zu Umgehen kann der Depotinhaber der neuen Bank versichern, dass keinerlei Zahlungen erfolgt sind und der neue Inhaber und so kann die bestehenden Steuerdaten einfach übernehmen. Grundsätzlich ist die neue Bank dazu gesetzlich verpflichtet ein Depotübertrag dem Finanzamt zu melden.