Corona-Pandemie: Bund und Länder einigen sich auf Bußgeld bei falschen Kontaktdaten

Die Fallzahlen steigen, die Politik reagiert: Nach einem Treffen von Bundeskanzlerin Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder wurde beschlossen, die Falschangabe von Daten in Lokalen und Restaurants mit einem Bußgeld zu ahnden.

50 Euro Strafe für Mickey Mouse, Max Mustermann und Co

Wer in einer Gastwirtschaft oder einer anderen Lokalität falsche Angaben zur Person hinterlässt, muss zukünftig blechen. Das haben Kanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs jetzt beschlossen. Bürgerinnen und Bürger, die bewusst auf den ausgelegten Kontaktbögen Fantasienamen, falsche Rufnummern oder Adressen hinterlassen, müssen nun in naher Zukunft mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 50 Euro rechnen.

Die Erfassung dieser persönlichen Daten soll es den Behörden erleichtern, bei einem lokalen Corona-Ausbruch die Infektionsfälle nachzuverfolgen. In der Vergangenheit  war es immer häufiger zu Falschangeben gekommen. Für die Umsetzung der gesetzlichen Regelung sind die Länder zuständig. Wie der betreffende Personenkreis nach der Angabe falscher Daten konkret ermittelt werden soll, ist allerdings zurzeit noch unklar.

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen ist darüber hinaus in absehbarer Zeit nicht mit Lockerungen bei den coronabedingten Einschränkungen zu rechnen.

Erweiterung der AHA-Regeln

Des Weiteren soll die gültige AHA-Regel um zwei Buchstaben erweitert werden: Zum Abstand halten, der Hygiene (Hände waschen) und den Alltagsmasken kommen jetzt zwei neue Buchstaben hinzu: „C“ steht für die Corona-Warn-App und „L“ wie Lüften. Vor allem das regelmäßige Öffnen von Türen und Fenstern ist laut Regierungsvorlage in der kalten Jahreszeit eine kostengünstige und effektive Maßnahme gegen das Corona-Virus.

Weitere Einschränkungen

Zusätzlich sollen bei steigenden Infektionsfällen Obergrenzen bei Privatfeiern ausgesprochen werden: Gibt es in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfizierte je 100.000 Einwohner, sollen in Gaststätten oder angemieteten Räumlichkeiten maximal 50 Personen feiern dürfen. Bei 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner wird diese Anzahl nochmals auf 25 reduziert.

Auch an privaten Feiern sollten nicht mehr als 25 Personen teilnehmen – allerdings wird dies nur dringend empfohlen und ist nicht verpflichtend. Und, last but not least: Im Falle von steigenden Infektionszahlen sollen auf regionaler Ebene zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote ausgesprochen werden. Das soll eine Ausbreitung des Virus in der Gastronomie reduzieren.

Bildnachweis: Pixabay, 4636927, Legentheri

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