Der deutsche Ex-Tennisstar hatte 2017 in seinem Insolvenzverfahren Vermögen in Höhe von über einer Million Euro nicht angegeben. Dafür hat ihn nun ein Londoner Gericht ins Gefängnis geschickt.
Zweieinhalb Jahre Gefängnis
Eine Richterin des Londoner Southwark Crown Courts hat den aus Leimen stammenden Becker zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Zuvor hatte ihn eine Jury des Gerichts in vier von 24 Anklagepunkten für schuldig befunden.
Grund für die Verurteilung ist der Vorwurf der Verschleierung. Der 54-jährige geborene Leimener soll bei seinem Insolvenzverfahren Teile seines Vermögens nicht mit angegeben haben. In erster Linie geht es dabei um eine Immobilie in Beckers Heimatort, aber auch um das Verschieben großer Summen. Weiterhin soll die Tennis-Ikone Anteile an einem Unternehmen für künstliche Intelligenz (KI) verschwiegen haben.
Becker gibt „falscher Beratung“ die Schuld
Dem Wahl-Londoner Boris Becker wurde von der britischen Richterin vorgeworfen, im Verfahren keine Reue gezeigt und seine Schuld nicht zugegeben zu haben. Zudem hätte er keine Demut gezeigt. Demgegenüber wies Becker alle Vorwürfe zurück und gab an, falsch beraten worden zu sein.
Laut der Richterin hat es sich strafverschärfend ausgewirkt, dass das Tennis-Idol bereits im Jahr 2002 in Deutschland wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden war. Damals wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Der dreifache Wimbledon-Sieger Becker kann nun noch gegen das Urteil und das Strafmaß Rechtsmittel einlegen. Es gilt als erwiesen, dass Becker bei Inkrafttreten des Urteils selbst bei guter Führung mindestens die Hälfte der Haftstrafe absitzen muss. Beckers Rechtsanwalt hatte sich für eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren ausgesprochen.
Fast 50 Millionen US-Dollar Preisgeld und Werbeeinnahmen
Ursprünglich besaß der Tennis-Star etwa 50 Millionen Dollar an Vermögen, das sich etwa zur Hälfte aus Preisgeldern und Werbehonoraren zusammensetzte. Trotzdem hatte Becker in den letzten Jahren zunehmend finanzielle Probleme. Laut seinen Aussagen vor dem Londoner Gericht sind dafür die Kosten der Scheidung von Barbara Becker sowie hohe Unterhaltszahlungen verantwortlich.
Der Leimener wurde im Jahr 1985 zur Legende im Tennis-Sport, als er mit 17 Jahren als erster Deutscher und jüngster Spieler das Wimbledon-Turnier gewann. Nach diesem Karrierestart gewann Becker viele weitere, lukrative Titel und war gleich mehrere Male „Sportler des Jahres“.
Weitere Sportprofis mit Haftstrafen
„Bum-Bum-Boris“ reiht sich mit seinem Urteil in eine ganze Reihe von Profisportlern ein, deren Karriere durch eine Haftstrafe unterbrochen wurde oder endete. So musste der Präsident des FC Bayern, Uli Hoeneß, 2014 wegen Steuerhinterziehung in Höhe von über 28 Millionen Euro ins Gefängnis. Der Ex-Boxweltmeister Graciano Rocchigiano musste wegen zahlreicher Delikte gleich zwei Mal hinter Gitter.
Auch der bekannte Boxer Felix Sturm wurde wegen Steuerhinterziehung und anderer Delikte zu drei Jahren Haft verurteilt, wovon ihm aber sechs Monate erlassen wurden.
Bildnachweis: Pixabay, 6983006, mohamed_hassan
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