Das kostbare Gut der eigenen Arbeitskraft ist das Kapital der Arbeitnehmer. Die Rechtslage scheint eindeutig. Wer als Arbeitnehmer durch einen Arzt arbeitsunfähig krankgeschrieben wird, steht dem Arbeitsprozess nicht zur Verfügung. Der Job des Erkrankten ist es vielmehr, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um seinem Arbeitgeber baldmöglichst mit seiner vollen Arbeitskraft zu unterstützen. Doch das Arbeitsrecht Krankheit, stets ergänzt durch aktuelle Urteile, lässt Ausnahmen zu. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist immer eine Voraussage durch den Arzt, was andererseits nicht ausschließt, dass der Arbeitnehmer, sollte seine Genesung vorher stattfinden, auch früher als bescheinigt seine Tätigkeit aufnehmen kann.
Zu früh arbeiten gehen kann Folgen haben
Alles wird unproblematisch sein, wenn kein Unfall oder eine chronische Krankheit entstehen, die ggf. auch die ursprüngliche Krankschreibung zurückzuführen sind. Daher ist es stets sinnvoll, auch um die Anforderungen im Bereich Arbeitsrecht Krankheit zu erfüllen, eine frühere Genesung durch den Arzt bescheinigen zu lassen.
Doch der Druck auf die Arbeitnehmer steigt stetig, Arbeitsrecht Krankheit hin oder her. Die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes, die Aussicht auf Sozialleistungen nach Art des knappen Hartz 4 sind keine guten Ratgeber um das wichtigste Kapital eines Arbeitnehmers, nämlich seine eigene Arbeitskraft, zu pflegen.
Krank arbeiten: Weder für Unternehmen noch für den Arbeitnehmer eine gute Entscheidung
Eine Studie im Auftrag der Felix-Burda Stiftung lässt keine Zweifel. Wer krank arbeiten geht, riskiert dauerhaft die eigene Gesundheit und – das ist das eigentlich bemerkenswerte- auch für den Betrieb keinen guten Dienst. Wer trotz Krankheit seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, so die Studie, gefährdet neben der eigenen Gesundheit auch das Wohl der Kollegen durch Ansteckungsgefahren und liefert unterdurchschnittliche Arbeit ab. Diese Erkenntnis hat sich auch im Bereich des Managements durchgesetzt.
