Immer wieder kommt es vor dass Handy-Kunden ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen und sie Gefahr laufen von Ihrem Netzbetreiber den Anschluss gesperrt zu bekommen. In welcher Höhe des Schulden Betrages dies zum Tragen kam, war bisher von Provider zu Provider unterschiedlich und nur teilweise als Vertragsklausel berücksichtigt worden. Doch damit ist jetzt Schluss, denn der Bundesgerichtshof hat hierzu eine einheitliche Entscheidung getroffen.
Die Netzbetreiber müssen sich der Entscheidung des Bundesgerichtshofes anpassen
Noch vor einiger Zeit haben manche Netzbetreiber ihren Kunden die Handy-Nummer deaktiviert. Wenn sie ihre Handyrechnung nicht bezahlt haben oder mit einigen Euros im Minusbereich waren. So gibt es heute eine Vertragsklausel, welche durch den Bundesgerichtshof festgeschrieben wurde. Diese besagt, dass der Netzanbieter erst zu einer Sperrung der Handy-Nummer berechtigt ist, wenn der Kunde bei ihm Schulden hat, die sich mindestens auf 75 Euro belaufen.
Warum kam es zu dieser Änderung? Ganz einfach, sie beruht darauf, dass es eine Vorschrift gibt und diese besagt, das auch ein Festnetzanschluss erst gesperrt werden darf, wenn der Schuldenbestand 75 Euro ausmacht.
Es gelten die gleichen Regelungen wie für Festnetzbetreiber
Heute verfügen jedoch viele Verbraucher nicht mehr über einen Festnetzanschluss und benutzen ein Handy lediglich als Zusatzgerät, sondern sie telefonieren ausschließlich über ihren Mobilfunkvertrag. Somit hat der Verbraucher nur noch ein Telefon in seinem Haushalt. Dieses war ausschlaggebend für die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, die bisher nur für Festnetzanschlüsse geltende Regelung auch auf Mobilfunk Rechnungen zu übertragen. Denn wie die Richter hier begründeten, kann dem Telefonanbieter eine Schmerzgrenze in ähnlicher Höhe zugemutet werden.
Somit werden auch sämtliche Vertragsklauseln anderer Netzbetreiber hinfällig, die in ihren Geschäftsbedingungen vermerkt haben, die SIM Karte schon ab einem geringeren Schuldenbetrag zu deaktivieren, diese müssen jetzt den Einheitsbetrag in kauf nehmen.
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Ich bin Kunde beimMobilfunkanbieter Base. Dieser sperrt miramEnde des Monats meinen Vertrag, wenn ich das Geld noch nicht überweisen habe.Das tut er jedochauch,wenn die Schulden sich auf unter 75 Euro belaufen. Wie kann ich mich dagegen wehren?
Ja, das würde mich auch mal interessieren. Ich habe grade bei Vodafone einen Betrag von lächerlichen 20€ offen – dann kam die Mahnung per Post, gleichzeitig wurde der Anschluß für abgehende Gespräche UND das Internet gesperrt. Wie kann ich mich dagegen denn wehren? Ich habe schon Vodafone angeschrieben und denen gesagt dass das nicht legitim ist, das wird aber von denen komplett ignoriert und sie fordern mich zur Zahlung auf – obwohl ich den Betrag schon überwiesen habe zwischenzeitlich. Welche Rechte habe ich hier als Kunde, was kann ich tun? Verbraucherzentrale einschalten? Anzeige wegen Nötigung? Welche Schritte kann ich rechtlich gehen?
Bei mir wurde das Handy bei einem Betrag unter 40 Euro gesperrt, dies geschah NACH dem BGH-Urteil. Base äußerte sich dazu so als ob für sie diese Regelung nicht gelten würde und hat mir auf eine E-Mail nur geantwortet, dass der Kunde nun mehr Zeit bekäme sein Konto auszugleichen, aber das ist jan icht wirklich eine Lösung, bzw. eine richtige Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung. Würde gerne wissen wie man dagegen vorgehen kann und sich schützen kann, bzw. welche Rechte man hier hat?
Mein Handy benutze ich NUR FÜR DEN NOTFALL wenn ich unterwegs bin, da ich Probleme mit der Gesundheit habe. Gott sie Dank ist nichts passiert seit längerer Zeit. Die SIM-Karte wurde jetzt gesperrt durch Bild Mobil, da ich mein Handy seit längerer Zeit nicht benutzt habe. Bin ich verpflichtet mein Handy zu benutzen? Mein Guthaben über ca €10,00 hat BILD jetzt einbehalten. Ist das, laut Gesetz erlaubt?DankeMike
Schreiben von Telekom:Da Sie Ihre Xtra Card seit längerer Zeit nicht mehr aufgeladen haben, gehen wir davon aus,dass Sie diese nicht mehr nutzen möchten. Wir haben daher Ihren Vertrag zum 31.10.11 gekündigt, er endet zu diesem TerminFrage an Sie: darf die Telekom dies? Ich telefoniere sehr selten per Handy, führe es nur fürden Notfall mit. Es ist auch noch Guthaben von ca. 7 Euro geladen, dies verfällt auch.Man zwingt mich trotz Guthaben zum nachladen, dann wäre die Kündigung hinfällig.Für eine Info wäre ich Ihnen dankbar. MfGPeter Milde
ich habe bei der firma medion (ALDI) noch einen guthaben von E 26.71 das laut medion am 20.01.12 verfällt. was tun sprach zeuss?