Denn Spielschulden sind vielleicht Ehrenschulden und wer sie nicht zahlt, könnte sich auch unbeliebt machen, jedoch ist kein Spieler gesetzlich dazu verpflichtet, die Schulden bei Mitspielern zu bezahlen. Nur um Missverständnisse zu vermeiden: Wir reden hier von privaten Pokerrunden oder Kartenspielen und nicht von öffentlichen Spielstätten wie Casinos.
Spielschulden sind nicht verbindlich
Die Rechtslage in Bezug auf Spielschulden ist eindeutig: Spielschulden müssen nicht bezahlt werden. Das Ganze hat jedoch einen Haken, denn natürlich können deswegen nicht alle bezahlten Schulden wieder eingefordert werden, denn natürlich bleiben bereits geleistete Zahlungen unberührt. Auch sehr delikat: Die Rechtssprechung in Bezug auf die Glücksspiele an sich, denn schon ein regelmäßig durchgeführter Pokerstammtisch kann unter Umständen als öffentlich und somit illegal gelten, denn das öffentliche Glücksspiel erfordert eine Lizenz, die nur Casinos und Spielhallen haben.
Spielschulden und verbotenes Glücksspiel
Dementsprechend sind dann zwar die Spielschulden obsolet, aber die Tatsache, dass es sich um ein verbotenes Glücksspiel handelt, ist es nicht. Folglich sollte man also beim Spielen entweder auf den Einsatz von echtem Geld verzichten, oder aber – das ist die nicht ganz erlaubte Variante – ganz brav die Spielschulden abbezahlen.
Das Neue Lexikon der Rechtsirrtümer informiert übrigens auch über die entsprechenden Stellen im Gesetzbuch.