Das Erbe geht nach deutschem Recht nach dem Tod des sogenannten Erblassers (der oder die Verstorbene) im Normalfall automatisch auf seine Erben über. In manchen Fällen wollen oder müssen Erben das Erbe anfechten oder das Erbe ausschlagen, zum Beispiel wenn der Erblasser verschuldet war oder das Erbe nach Auffassung der Erben ungerecht verteilt wurde.
Erbe anfechten: So wirds gemacht!
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Oft gibt es gute Gründe, wie zum Beispiel Verschuldung des Erblassers, die den Erben bewegen, ein Erbe auszuschlagen. Denn was viele nicht wissen: Der Erbe haftet für eventuelle Schulden des Erblassers. Wer ein Erbe ausschlagen will, muss eine Frist von sechs Wochen nach Kenntnisnahme der Erbschaft beachten. Das ist dann meist sechs Wochen nach der Testamentseröffnung, bei der man über sein Erbe informiert wird. Dazu muss der Erbe eine entsprechende Erklärung vor Fristablauf beim Nachlassgericht einreichen. Bei Versäumnis gilt nach Ablauf der sechs Wochen die Erbschaft als angenommen.
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Ist das Erbe erst mal angenommen kann es nicht mehr ausgeschlagen werden. Jedoch kann der Erbe unter gewissen Umständen noch weiterhin das Erbe anfechten. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn der Erbe von den Schulden des Erblassers keine Kenntnis hatte. Andere Gründe wären Täuschung oder Bedrohung. Sie müssen die Anfechtung des Erbes schriftlich abgeben und beim Nachlassgericht einreichen. Ein Notar kann Ihnen dabei helfen, wenn Sie ein Erbe anfechten.
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In manchen Fällen kann man als Erbe übrigens sogar Geld sparen, wenn man das Erbe ausschlägt. Dazu muss man bzw. der Erblasser nicht verschuldet gewesen sein. Wenn ein Erbe zugunsten näherer Verwandter das Erbe ausschlägt und dann keine oder weniger Erbschaftssteuer gezahlt werden muss, erhalten am Ende alle Beteiligten ein größeres Erbe.
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Im Falle einer Testamentsanfechtung sind natürlich die gesetzlichen Erben, aber auch Vorerben etc. berechtigt das Erbe binnen einer Frist von einem Jahr anzufechten.
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