Ein Auto anmelden: So verhalten Sie sich bei der Zulassungsstelle

Nach dem Erwerb eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs muss man das Auto anmelden. Häufig wird Ihnen diese Tätigkeit als kostenpflichtige Serviceleistung von Ihrem Händler angeboten. Sollten Sie Ihr Fahrzeug von einem privaten Käufer erwerben, müssen Sie natürlich selbst das Auto anmelden.

Schauen Sie sich vor dem Besuch beim Straßenverkehrsamt zunächst auf der Website des Amtes Ihrer Stadt um – sie erhalten dort einige Hinweise zum Ablauf und können eventuell direkt einen Termin zum „Auto anmelden“ vereinbaren. Diese Online-Terminvereinbarung ist absolut empfehlenswert, da Sie in der Regel keine Wartezeit einkalkulieren müssen. Sie erhalten vom System online eine Nummer, die dann in der Zulassungsstelle zur vereinbarten Uhrzeit aufgerufen wird. Das ist bequem und praktisch.

Für Ihren Besuch in der Zulassungsstelle müssen Sie einige Unterlagen mitbringen. Dazu gehören die Zulassungbescheinigungen, der Nachweis der Versicherung und einiges mehr. Erfahren Sie in unserer übersichtliche Checkliste welche Unterlagen Sie benötigen, damit der Besuch beim Straßenverkehrsamt erfolgreich mit der Anmeldung Ihres Autos abgeschlossen werden kann:

Auto anmelden: So wirds gemacht!

1

Reisepass mit Meldebestätigung oder Personalausweis

Sollten Sie selbst keine Zeit haben, können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens mit diesem Vorgang betrauen. Der Beauftragte benötigt eine Vollmacht von Ihnen sowie Ihre Ausweispapiere.

2

Versicherungsbestätigung

elektronische Versicherungsbestätigung (evB) – Damit weisen Sie nach, dass eine Versicherung für Ihr Fahrzeug vorliegt.

3

Zulassungsbescheinigung Teil I

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung des Vorbesitzer

4

Zulassungsbescheinigung Teil II

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Sollten Sie für den Fahrzeugkauf einen Kredit aufgenommen haben, liegt die Bescheinigung wahrscheinlich bei der Bank. Sorgen Sie rechtzeitig dafür, dass die Bank die Bescheinigung zum Straßenverkehrsamt schickt.

5

Prüfbescheinigung Haupt- und Abgasuntersuchung

gültige Prüfbescheinigung der Haupt- und Abgasuntersuchung – Diese Bescheinigungen entfallen bei Neuwagen natürlich!

6

Bescheinigung für zukünftiges Kennzeichen

Nach der Erstvorstellung erhalten Sie eine Bescheinigung in der Ihr zukünftiges Kennzeichen aufgeführt wird. Mit dieser Bescheinigung können Sie in einer der Schildermachereien in der Umgebung des Straßenverkehrsamtes Ihre Kennzeichen herstellen lassen.

7

erneuter Besuch beim Straßenverkehrsamtes

Nachdem Ihre Kennzeichen produziert wurden, müssen Sie das Straßenverkehrsamt erneut aufsuchen. Sie erhalten dann die neuen bzw. geänderten Zulassungsbescheinigungen und den notwendigen Kennzeichenaufkleber.

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