Ein Fachanwalt für Sozialrecht vertritt seine Mandanten in allen Fragen des Sozialversicherungsrechts, dem Sozialfürsorgerecht und des Sozialversorgungsrechts.
Hinzu gesellen sich Fälle aus dem Familienrecht und Arbeitsförderungsrecht – kurz: alle rechtlichen Aspekte, die in einem sozialen Zusammenleben zu Schwierigkeiten zwischen zwei Parteien führen können. Die gesetzlichen Regelungen für sein Aufgabenfeld finden sich im Sozialgesetzbuch (SGB).
Fachanwalt für Sozialrecht: Sozialversicherung, Sozialfürsorge und Sozialversorgung
Um die Bezeichnung „Fachanwalt“ führen zu können, muss ein Rechtsanwalt vor seinem Antrag in den vergangenen sechs Jahren drei Jahre lang zugelassen und tätig gewesen sein. Besondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in seinem Fachgebiet, hier also das Sozialrecht, müssen nachgewiesen werden, meistens in Form von Weiterbildungen und Leistungskontrollen.
Auch nach der Erteilung der Berechtigung zum Führen der Fachanwalts-Bezeichnung muss immer wieder der Nachweis über weitere Fortbildungen erfolgen.
Für den Fachanwalt für Sozialrecht bedeutet dies, dass er sich in seinen Aufgabengebieten permanent auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und der richterlichen Entscheidungen halten muss:
- Arbeitsförderungsrecht
- Sozialversicherungsrecht (hierzu gehören unter anderem die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Rentenversicherung und die Pflegeversicherung
- soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden
- Familienlastenausgleichs
- Eingliederung Behinderter
- Sozialhilferecht/Sozialfürsorgerecht
- Ausbildungsförderungsrecht
- Sozialversorgungsrecht
Sozialgesetzbuch: Das SGB als gesetzliche Grundlage
Das Sozialgesetzbuch regelt all jene Gesetze und Bestimmungen, die in die Bereiche der Sozialversicherung, der Arbeitsförderung und der sozialen Entschädigung, Förderung, Hilfe und Versorgung fallen. So beschäftigt sich auch der Fachanwalt für Sozialrecht mit Fällen aus diesen Gebieten:
- Schwerbehindertenrecht
- Kriegsopferentschädigung
- Gewaltopferentschädigung
- Wohngeld
- Kindergeld
- Erziehungsgeld
- Ausbildungsförderung
- Sozialhilfe
- Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Rentenversicherung
- BAFöG
Der Fachanwalt für Sozialrecht ist dazu berechtigt, seine Aufgabengebiete vor dem Sozialgericht, dem Landessozialgericht und dem Bundessozialgericht zu vertreten.