Wegeunfall auf dem Arbeitsweg: Unfallbericht korrekt verfassen

Wenn einem Arbeitnehmer ein auf dem Weg von oder zur Arbeitsstätte passiert, dann muss natürlich zum einen der Betrieb bzw. Arbeitgeber und zum anderen die Verwaltungsberufsgenossenschaft informiert werden. In diesem Rahmen ist bei einem schwerer wiegenden Unfall zudem ein Unfallbericht mit der Beschreibung des Unfallhergangs notwendig.

Wegeunfall auf dem Arbeitsweg: Das muss in den Unfallbericht!

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Was kommt hinein?

Schildern Sie den Unfall in genauer zeitlicher Abfolge und lassen Sie nichts weg, sonst könnte die Versicherung im Zweifel glauben, dass Sie Tatsachen verschleiern möchten.

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Unfallhergang und Zeugen

Die Angaben zum Unfallhergang des Wegeunfall auf dem Arbeitsweg, sollten möglichst sachlich und präzise sein, oft werden auch Skizzen zum besseren Verständnis des Unfallhergangs erbeten. Die Angaben sollten stets der Wahrheit entsprechen und eindeutig sein.
Idealerweise geben Sie auch Zeugen zum Unfallhergang und deren Namen und Adressen an.

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Beweise

Natürlich hat man im Moment des Unfalls andere Sorgen, als die spätere Abwicklung der Schäden. Aber wenn es möglich ist, machen Sie noch am Unfallort direkt ein Foto, falls dies den Unfallhergang bzw. die Beweislage klären kann. Oder aber bitten Sie einen Zeugen ein Foto zu machen.

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Angaben

Wichtig ist beim Bericht über den Wegeunfall auf dem Arbeitsweg nicht die Länge des Unfallberichts, sondern seine Lückenlosigkeit und Sachlichkeit, sowie die korrekte Angabe von Wegen, Zeiten und Beteiligten.

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Es muss zur oder von der Arbeit geschehen sein

Das gilt es außerdem zu beachten: Ein Wegeunfall ist nur dann ein Wegeunfall, wenn die Fahrt auf direktem Wege stattfindet.

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Der direkte Weg zur oder von der Arbeit

Es gibt jedoch Ausnahmen, so darf man natürlich einen Umweg zur Kindertagesstätte oder zur Tagesmutter machen, wenn man das Kind zur Ausübung der eigenen beruflichen Tätigkeit dort unterbringen muss oder wenn man weitere Personen im Rahmen einer Fahrgemeinschaft abholt. Das wird von der Versicherung gedeckt.

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Umwege und Zeiten

Allerdings sollte der Aufenthalt an einem dritten Ort, so z.B. der Krippe oder dem Kindergarten, nicht länger als zwei Stunden dauern. Im Unfallbericht muss man solche Umwege angeben und auch Zeitangaben machen. Nach zwei Stunden besteht kein Versicherungsschutz mehr. Auch dann nicht, wenn später der Weg zur Arbeit auf normalem Wege weiter verfolgt wird. Dies gilt es zu beachten.

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Alternative Schadensregelung

Es besteht die Möglichkeit die Unfallkosten z.B. über eine entsprechende Abschreibung aufgrund von Wertminderung am Kraftfahrzeug über das zuständige Finanzamt als berufliche Werbungskosten geltend zu machen. Dies gilt jedoch nur, falls die Unfallkosten nicht durch den Arbeitgeber, den Schädiger, eine entsprechende Haftpflicht- oder Kaskoversicherung beglichen werden.
Schadensersatzleistungen, die freiwillig zum Erhalt eines Schadenfreiheitsrabatts bei der Versicherung aufgewendet werden, sind ebenfalls steuerlich absetzbar. Auch Ausgaben zur Beseitigung von Körper- und Sachschäden, Kfz-Beseitigungskosten, Gerichtskosten, sowie Investitionen für Gutachter und Anwälte sind absetzbar.
Dazu müssen Sie einfach die Unfallkosten mit den entsprechenden Unterlagen und im Zweifel einer kurzen Anmerkung – dass und warum dies eine Arbeitsfahrt war – zusammen mit der Einkommensteuererklärung einreichen.

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