Was kostet eine Scheidung? Bei einer Scheidung können Ehepartner zwei Ziele verfolgen. Entweder möchten sie den ehemals Geliebten so stark schädigen, wie sie nur können. D.h. sie möchten ihn auch finanziell schneiden und „bestenfalls“ in den Ruin treiben. Oder sie sind beide so vernünftig, die gescheiterte Ehe in Frieden aufzulösen. Umso günstiger wird es dann für beide.
Was kostet eine Scheidung? Oder: Was kostet gemeinsame Planung?
Die Kosten kann man möglichst gering halten, indem man die Scheidung gemeinsam plant. Das im Rechtssinne getrennt verbrachte Trennungsjahr ist eine gute Gelegenheit, um die Emotionen auf beiden Seiten abkühlen zu lassen und sich mit friedlichen Lösungen auseinanderzusetzen.
Nach der Scheidung werden die Ehepartner als Singles gelten. Das Abrutschen in der Steuerklasse sollten beide Ehepartner vermeiden wollen. Wenn im Trennungsjahr ein Versöhnungsversuch zustande kommt, kann für dieses Jahr wieder der für Ehepaare verfügbare Splittingtarif beim Finanzamt beantragt werden, der nach der Scheidung nicht mehr gelten wird.
Die Scheidungskosten setzen sich im Wesentlichen aus zwei Dingen zusammen: Gerichtskosten und Anwaltskosten. An beiden Posten kann man sparen:
- so viel wie möglich außergerichtlich klären
- nur einen Anwalt beschäftigen
Gemeinsame Immobilien können die Ehepartner entweder nach wie vor gemeinsam nutzen oder vermieten. Haben die Ehepartner Kinder, bietet es sich an, dass der sorgeberechtigte Ehepartner mit den Kindern weiterhin das Haus bezieht.
Eine wesentliche Frage ist auch, ob der Ehepartner Anspruch auf Trennungsunterhalt erhebt. Für eine Seite werden die „Folgekosten“ der Scheidung dann steigen. Dies führt nicht unbedingt zu Entspannung unter den Streitenden, ist aber eine Option, welche dem weniger verdienenden Ehepartner zusteht.
Was kostet eine Scheidung? Oder: Was kosten Gericht und Anwälte?
Ein Anwalt darf nicht weniger als einen gesetzlich festgelegten Mindestsatz verdienen. Über diesem Satz ergeben sich die Anwaltskosten aus dem Nettoeinkommen der Ehepartner der letzten drei Monate und einem Versorgungsausgleich von 1.000 €. Die sich daraus ergebende Summe nennt man den Gegenstandswert.
Die Gebührenordnung hat in einer Tabelle die Anwaltskosten für die jeweiligen Gegenstandswerte festgelegt. Eine Scheidung kann man bei niedrigem Einkommen schon für rund 700 € erfolgreich zum Ende bringen. Je höher das Einkommen, desto teurer werden auch die Kosten.
Zuletzt bedenken sollten die Ehepartner noch den Zugewinnausgleich in der klassischen Zugewinngemeinschaft, der sich aus der Addition und anschließenden Teilung des gemeinsamen Vermögens ergibt. Es kann sein, dass ein Ehepartner durch die Scheidung dem anderen hohe Ausgleichszahlungen schuldet.
Weiterführende Links:
http://www.anwaltkuhn-online.de/scheidungskosten.html
Eine effektive Methode die Scheidungskosten gering zu halten, ist die Online-Scheidung. Diese ist wesentlich günstiger als die „konventionelle“ Variante und erspart zudem viel Zeit und Stress. Aus dem Bekanntenkreis hab ich mir folgende Seite empfehlen lassen: http://www.online-scheidung-deutschland.de/ . Hier kann man sich sogar kostenlos und unverbindlich beraten lassen.
Mein Partner hat mich nach 15 gemeinsamen Jahren , wilde erste Zeit, verschiedene Wohnungen, gemeinsames Haus, ein Kind, wegen einer anderen, natürlich jüngeren Frau verlassen.Der schmerzloseste und preiswerteste Weg der Scheidung war der online Weg über http://www.ehe-scheidung-online.com Und ich bereue den Schritt keinen Tag.Die Beratungsanwälte waren einfühlsam und bestens informiert.
Hier kann man sich die Kosten der eigenen Scheidung ganz bequem mit dem Scheidungskostenrechner ausrechnen lassen.
http://www.scheidungsfix.de/tools/scheidungskostenrechner