Ein Testament anfechten kann jeder, der erbberechtigt oder von den Erbregelungen direkt betroffen ist – nur betroffen sein oder nur in der der Erbfolge in Betracht kommen zu können reicht nicht, um eine Anfechtung in die Wege leiten zu können. Dies kann sich allerdings ändern, sobald Faktoren eintreten, bei denen sich die Reihenfolge beim Erbe verändert (vorangestellte Erben versterben zum Beispiel). Doch muss man immer die möglichen Anfechtungsgründe beachten, die zu einer Beschäftigung des Nachlassgerichts mit dem Fall führen.
Wer kann ein Testament anfechten?
Aus Prinzip kann man kein Testament anfechten, solange der Erblasser noch lebt, da dieser zu jeder Zeit Änderungen vornehmen oder den letzten Willen komplett aufheben kann. Das Anfechtungsrecht tritt somit erst im Todesfall ein. Die Anfechtungsgründe sind dann aber sehr genau durch die Paragraphen 2078 bis 2085 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt.
Der häufigste Grund dürfte dann gegeben sein, wenn man beim Pflichtanteil übergangen wurde, wobei es unerheblich ist, ob dies im Testament in voller Absicht geschah oder der Pflichtanteilsberechtigte nicht bekannt war (oder selbst von seinem Anspruch nichts wusste).
Andere Gründe finden sich im Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum und Motivirrtum: Hat sich der Erblasser im Testament verschrieben (oder versprochen, wenn es sich um ein öffentliches Testament handelt), sollte das Testament eigentlich kein solches sein oder ging der Erblasser von falschen Umständen aus, als er seinen letzten Willen aufschrieb, kann man ein solches Testament anfechten.
Anfechtungsgründe: Pflichtanteil Missachtung und Irrtümer
Des Weiteren kann man Anfechtungsgründe angeben, wenn das Testament unter Druck oder Drohungen verfasst wurde oder der Erblasser getäuscht wurde, als er es aufgab. In allen diesen Fällen muss man die Frist zur Anfechtung beachten: Innerhalb von einem Jahr, nachdem der Grund bekannt wurde, muss eine Erklärung beim Nachlassgericht eingehen. Diese ist zwar formlos, man sollte aber grundsätzlich einen Anwalt für Erbrecht aufsuchen.