Wahlrecht zur Bundestagswahl und die Sitzverteilung

Dabei ist das Wahlrecht eines unserer höchsten Güter, ein Zeichen der Demokratie. Was es heißt, dass eine Wahl frei, geheim, direkt und gleich ist, kann man vielleicht nur in ganzer Auswirkung wahrnehmen, wenn man es einmal anders erlebt, wenn das Wahlrecht eingeschränkt oder gar nicht vorhanden ist. Davon unabhängig sollte man aber nicht nur über das Bestehen des eigenen Wahlrechts Bescheid wissen, sondern auch über die einzelnen Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit den Wahlen.

Aktives Wahlrecht und Stimmenzahl

Wer sein aktives Wahlrecht erlangen will muss am Tag der Wahl als erste der Voraussetzungen das 18. Lebensjahr vollendet haben und zudem einen deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Für Deutsche, die im Ausland leben, gilt das aktive Wahlrecht nur, wenn sie irgendwann nach der Verkündung des Deutschen Grundgesetztes am 23. Mai 1949 für drei Monate in Deutschland gelebt haben.

Wer nicht am Tag der Wahl vor Ort sein kann, hat das Recht, seine Stimme per Briefwahl aus dem internationalen Ausland bzw. auch dem Inland abzugeben. Jeder Bürger, der aktiv wahlberechtig ist, hat bei der Bundestagswahl eine Erststimme, mit der er den Direktkandidaten seines Wahlkreises wählt und eine Zweitstimme, die über die Landeslisten entscheidet.

Passives Wahlrecht

Auch das passive Wahlrecht verlangt ein Mindestalter von 18. Jahren, jedoch wurde in diesem Fall die Voraussetzung über eine Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland aufgehoben. Passiv wahlberechtigt heißt, also zur Wahl antreten zu können, wählbar zu sein und steht somit auch alle Deutschen zu, die noch nie in Deutschland gelebt haben.

Kein Wahlrecht – Ausschlussregelung

Weder aktives, noch passives Wahlrecht haben Menschen, die aufgrund einer festgestellten Gemeingefährlichkeit nach gültiger Rechtsprechung in psychatrischen Anstalten untergebracht sind. Gerichte haben außerdem das Recht, Straftätern ihr Wahlrecht zu entziehen, wenn gewisse Umstände dies erfordern. Menschen die geistig sehr stark eingeschränkt sind und sich auch im alltäglichen Leben nicht ohne eine andere Person zurechtfinden können, sind ebenfalls von aktiven, wie auch vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen.

Wahlrecht und Sitzverteilung

Wer also sein Wahlrecht ernst nimmt, entscheidet mit seinen zwei Stimmen bei der Wahl des Bundestages über dessen Sitzverteilung . Wie genau die Sitze an die einzelnen Parteien verteilt werden, wird ebenso im deutschen Wahlrecht festgelegt. Dabei kommt ein Verfahren zur Anwendung, das hier nur kurz erwähnt werden soll: Nach dem Saint-Laguë- Verfahren werden die Sitze im Bundestags verteilt. Dieses Verfahren wird bei der diesjährigen Wahl zum ersten Mal angewendet, da es erst 2008 offiziell das vorher verwendete sog. Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen ersetzte, da diesem Divisorverfahren keine Tendenz zur Bevorzugung nach Größe der Parteien inhärent ist.

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