Urlaubssemester beantragen: so geht die Beurlaubung vom Studium

Die Möglichkeit der Beurlaubung vom Studium bietet jede Universität. Dennoch unterscheiden sich die Voraussetzungen, Bedingungen und Fristen zwischen den Hochschulen teilweise erheblich. An allen Unis bleibt indes der Studienplatz und der -status während des Urlaubssemesters erhalten. Zudem wird das ausgesetzte Halbjahr nicht als Fach-, sondern lediglich als Hochschulsemester gezählt.

Beurlaubung vom Studium: So wirds gemacht!

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Fristen

Jede Hochschule hat verschiedene Fristen zur Beantragung eines Urlaubssemesters. Demnach sollte man sich, wenn die Absicht nach einer Auszeit besteht, frühzeitig um die Daten zur Antragseinreichung informieren. In der Regel muss der Antrag zur Beurlaubung vom Studium während der Rückmeldefrist zum kommenden Semester gestellt werden. Da aber Gründe zur Beurlaubung vom Studium nicht immer frühzeitig absehbar sind (Krankheit, Schwangerschaft), gibt es oftmals auch die Möglichkeit, sich noch einige Wochen nach dem Beginn des Semesters rückwirkend beurlauben zu lassen.

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Gründe der Beurlaubung vom Studium

Auch die Gründe zum Aussetzen des Studiums werden an den verschiedenen Hochschulen unterschiedlich bewertet. Eine Schwangerschaft oder eine schwere Erkrankung sind bspw. überall anerkannt; in der Beurteilung der Pflege von Familienangehörigen oder bei Vollzeiterwerbstätigkeit unterscheiden sich die Regelungen der Hochschulen. Bevor der Antrag also gestellt wird, sollte man sein zentrales Studienbüro aufsuchen, oder die entsprechenden Bemerkungen auf der Homepage seiner Uni nachlesen.

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Antrag auf ein Urlaubssemester

In der Regel stehen die Antragsformulare auf der uni-eigenen Homepage zum Download bereit (oder im jeweiligen intranet der Hochschule) und normalerweise sind diese sehr übersichtlich und auf einer Seite zusammengefasst. Die Matrikelnummer muss eingetragen werden, der Zeitpunkt des Urlaubssemesters, die eigene Adresse sowie der Grund für die Pause. Anschließend wird der Antrag an das zentrale Studienbüro, oder an das jeweilige Studienbüro des Instituts geschickt.

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Ablehnung des Antrags

Lehnt die Universität den Antrag ab, so bleibt einem nichts anderes übrig als entweder auf die Unterbrechung zu verzichten, oder aber sich zu exmatrikulieren. In letzterem Fall sollte man allerdings zuvor klären, ob sein Studienfach auch im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt ist. In dem Fall könnte es passieren, dass man nach der Pause nicht ohne Weiteres sein altes Studium wieder aufnehmen kann, da man sich erneut zu bewerben hat.

Tipps und Hinweise

  • An keiner Universität kann man sich für das erste Semester beurlauben lassen, meist geht dies erst ab dem Dritten.

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