Eine Überwachung am Arbeitsplatz ist für viele Arbeitnehmer ein Horror-Szenario. Keine Wunder, wie soll man denn ruhig und souverän seine Arbeit verrichten, wenn man sich permanent beobachtet fühlt? Den meisten Chefs ist das aber egal, die Arbeit soll weiterhin schnell erledigt werden, gleichzeitig möchte man jederzeit sehen, was der Mitarbeiter so treibt. Gelegentlich kann dieser Willen begründet sein, etwa wenn ständig Gegenstände abhanden kommen oder der Traffic durch dauerndes Internetsurfen die Begrenzung sprengt.
Was ist bei der Überwachung am Arbeitsplatz erlaubt?
Zunächst muss eine Überwachungskamera durch den Betriebs- oder Personalrat abgesegnet sein. In Einzelfällen ist es jedoch gestattet – so urteilte das Bundesarbeitsgericht 2003 – die Mitarbeiter heimlich zu filmen. Unter der Voraussetzung, dass „der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ausgeschöpft sind, die verdeckte Video-Überwachung praktisch das einzig verbleibende Mittel darstellt und insgesamt nicht unverhältnismäßig ist“.
Im Regelfall darf eine Überwachungskamera nur eingesetzt werden, um einem Sicherheitsbedürfnis zu entsprechen (der Schalterraum einer Bank) oder um durch Mitarbeiter begangene Straftaten (Diebstähle, Unterschlagungen, Sachbeschädigungen) aufzuklären.
Zu welchen Zwecken ist eine Überwachungskamera nicht erlaubt?
Es ist auf keinen Fall durch das Gesetz gedeckt, wenn Arbeitnehmer permanent überwacht werden, nur um deren ordnungsgemäßes Verhalten sowie Leistungen zu kontrollieren, auch dann nicht, wenn der Betriebs- oder Personalrat zustimmen sollte. Man darf nie vergessen, dass die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer durch eine Überwachung am Arbeitsplatz extrem beschnitten werden. Es muss immer in einem Verhältnis stehen: Beschnittetene Persönlichkeitsrechte, um Straftaten aufzuklären? (Meistens) ja! Beschnittene Persönlichkeitsrechte, um die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen? Auf keinen Fall!
Frei nach dem Motto „Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser“ würde so mancher Arbeitgeber wohl gerne selbst den Gang zur Toilette per internetfähiger Kamera überwachen, so dass er stets alles im Blick hat. Insbesondere in kleinen Betrieben, in denen es den oben genannten Betriebsrat vielleicht nicht gibt, rate ich allen Arbeitnehmern, sich nicht alles gefallen zu lassen.
ja, wirklich ein Horror-Szenario!!!! Ausser Minikameras stehen auch den Arbeitgebern solche Mittel zur Mitarbeiter-überwachung wie spionage Software key logger, spy logger usw zur Verfügung. also ein guter Rat für alle Arbeitnehmer – keine Privaten Dingen während Arbeit erledigen! 😉