TÜV Gutachten und TÜV Plakette

Ein Auto, das zum ersten Mal zugelassen wird, muss erst wieder nach drei Jahren zum TÜV, ab der zweiten Hauptuntersuchung verkürzen sich die Intervalle auf zwei Jahre. Für Taxis, Mietwagen, Motorräder, LKW und Anhänger gibt es unterschiedliche Zeiten zwischen einem und drei Jahren, je nach Gewicht, Alter und Betrieb.

Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer steht bei TÜV Gutachten im Vordergrund

Im TÜV Gutachten wird festgestellt, ob das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist, wenn ein oder mehrere Teile ausgebaut oder neu eingebaut wurden. Nachdem die Arbeit am Auto durchgeführt wurde, muss die Änderung abgenommen werden. Zwingend erforderlich wird ein Gutachten vom TÜV, wenn die Fahrzeugart, die in der Betriebserlaubnis genehmigt wurde, geändert wird, wenn andere im Verkehr möglicherweise gefährlichen Situationen ausgesetzt werden könnten und auch wenn das Verhalten von Abgasen und auch von Geräuschen schlechter wird.

Vom TÜV werden nach den Untersuchungen zwei Plaketten angebracht: Die vordere ist sechseckig und zeigt den Monat und das Jahr an bis zur nächsten Abgasuntersuchung (AU). Sie soll ab 2010 entfallen. Die hintere hingegen ist rund und gibt Aufschluss über den Termin zur nächsten Hauptuntersuchung (HU).

TÜV Plakette: Der nächste Termin zur Hauptuntersuchung und zur AU

Die rund um die mittlere Jahreszahl auf der TÜV Plakette angeordneten Ziffern zeigen die Monate – die Zahl, die jeweils ganz oben ist, bestimmt den Monat, in dem das Auto spätestens zur Untersuchung zum TÜV gebracht werden muss.

Die Farbe der Plakette bezieht sich auf das Jahr, in dem die Untersuchung stattfand, das Schema wiederholt sich alle sechs Jahre. Mittlerweile ist auch nicht nur der TÜV für die Gutachten zuständig, auch andere amtlich anerkannte Organisationen, wie die DEKRA, GTÜ, FSP und KÜS widmen sich der Prüfung.

2 Meinungen

  1. Update 2010
    Seit 2010 wird keine AU Plakette mehr angebracht, da die AU ein Bestandteil der HU geworden ist.
    Natürlich macht -nach wie vor- die Abgasuntersuchung vor der HU, jede berechtigte Autowerkstatt.

  2. Also ich halte den TÜV nachwievor teileweise für eine Abzocke ! Autos, die den TÜV nicht bestehen, können schließlich immer noch fahren. Doch dann muss man blechen !

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