Temperatur am Arbeitsplatz: Wenn es im Büro zu heiß ist

Jeden Sommer flammt bei unzähligen Arbeitnehmern erneut die Frage auf, was sie gegen die Hitze am Arbeitsplatz unternehmen können. Niemand muss am Schreibtisch schwitzen, dafür sorgen verschiedene Richtlinien. Je nachdem, welche Temperatur am Arbeitsplatz herrscht, ist der Arbeitgeber verpflichtet, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Abgrenzungen und die wichtigsten Richtlinien.

Die Arbeitsstättenrichtlinie A 3.5

Wenn das Büro zur Hitzefalle wird, kann man als Mitarbeiter nicht mehr klar denken und vor allem nicht mehr konzentriert arbeiten. Damit das nicht passiert, gibt es vom Arbeitsschutz Regelungen, wie man in Fällen einer Überschreitung der zulässigen Temperatur am Arbeitsplatz zu verfahren hat.  Da die Temperaturschwankungen in den letzten Jahren immer einschneidender wurden, ist die Arbeitsstättenrichtlinie A 3.5 erst im 2010 überarbeitet und angepasst worden.

Die 26 Grad-Marke gilt es laut der neuen Arbeitsstättenrichtlinie A 3.5 einzuhalten, doch ist eine Überschreitung dieser Marke auch möglich. Zulässig ist eine Überschreitung in dem Fall,  wenn zum einen die Außentemperatur mehr als 26 Grad bemisst und zum anderen geeignete Sonnenschutzmaßnahmen wie beispielsweise Jalousien oder auch Sonnenschutzfolie installiert sind. Hierbei handelt es sich aber nicht um ein verpflichtendes Gesetz, sondern wieder lediglich um eine formulierte Richtlinie für den Arbeitgeber.

Richtlinien bei 26-30 Grad in Büroräumen

In dieser heißen Phase des Arbeitsraumklimas bleibt es immer noch die Ermessenssache des Arbeitgebers,  in welchem Umfang diese Maßnahmen durchgeführt werden und ob er die bereits getroffenen Sonnenschutzmaßnahmen überhaupt erweitert. Es können von dem Arbeitgeber Schritte wie Gleitzonenregelung oder Bereitstellung von Trinkwasser mit dem Betriebsrat beschlossen und angeordnet werden. Bei der Durchführung dieser Richtlinie spielt wieder der Konjunktiv eine große Rolle.

Richtlinien bei 30-35 Grad in Büroräumen

Die Temperatur am Arbeitsplatz schwillt zur Unerträglichkeit an: 30-35 Grad! Das bedeutet auch, dass es sich hier nicht mehr um einen bloßen Ermessensspielraum des Arbeitgebers handelt. Bei einer derartigen Hitze müssen die Sonnenschutzmaßnahmen durchgeführt werden! Hier hat der Betriebsrat wieder Mitbestimmungsrecht und sollte auch zur Interessenvertretung der Mitarbeiter hinzugezogen werden.

Richtlinien bei 35 Grad + in Büroräumen

Bei solcher tropischen Hitze am Arbeitsplatz sind unbedingt Sonnenschutzmaßnahmen auf mehreren unternehmerischen Ebenen durchzuführen. Technische Maßnahmen wie Luftbefeuchter, organisatorische Anweisungen wie Gleitzeiten oder persönliche Anordnungen wie besondere Kleidung oder die Möglichkeit einer kalten Dusche zur Regeneration des Körpers.

Was sollte man tun, damit das Arbeitsklima nicht zu heiß wird?

Falls Ihr Arbeitsplatz ein solcher Hort für subtropisches Klima ist, dann können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an den Betriebsrat oder an das Amt für Arbeitsschutz wenden. Bis man sich zu diesen behördlichen Schritten durchgerungen hat, hier ein paar Abkühlungstipps für heiße Tage.

[youtube FFzd0aLKoKc]
Werbung

Schreiben Sie Ihre Meinung

Ihre Email-Adresse wird Mehrere Felder wurden markiert *

*