Die Schulpflicht ist nicht im Grundgesetz verankert, sondern obliegt, wegen der Kulturhoheit, den einzelnen Bundesländern. Da sie in den Landesverfassungen festgeschrieben ist, variiert die Auslegung. Generell teilt sich die Schulpflicht in eine 9- bis 10jährige Vollzeitschulpflicht und eine anschließende Berufsschulpflicht auf. In der Regel gilt sie für alle deutsche Staatsbürger vom 6. bis 18. Lebensjahr. Für Asylbewerber oder illegal in Deutschland lebende Kinder und Jugendliche gelten in den einzelnen Ländern unterschiedliche Richtlinien, ein Schulrecht ist aber für alle vorgesehen.
Wer ist für die Durchsetzung der Schulpflicht verantwortlich?
Die Schulpflicht ihrer Kinder müssen die Erziehungsberechtigten beaufsichtigen, solange die Kinder minderjährig sind. Sind diese straffähig, müssen sie selbst für das sogenannte „Schwänzen“ gerade stehen.
Vom Bußgeld bis zur Freiheitsstrafe – Was droht bei Nichteinhaltung?
Bei Schulpflichtverletzungen kommt als erstes ein Bußgeldbescheid ins Haus, da sie als Ordnungswidrigkeit eingestuft sind. Die nächsten Folgen werden in den Bundesländern sehr unterschiedlich gehalten. Bei wiederholter Aufsichtspflichtverletzung kann es zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten oder zu einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen kommen. Das Recht zu derartigen Maßnahmen wurde durch das 1938 erlassene Reichsschulpflichtgesetz verankert. Der Schulzwang kann deshalb auch durchgesetzt werden, in dem die Schüler durch Amtspersonen zur Schule gebracht werden. Im äußersten Fall kann den Eltern das Sorgerecht durch das Familiengericht entzogen werden. Dies ist in Deutschland bisher kaum vorgekommen.
Ausnahmen
Bei gesundheitlichen Schäden, Kindern mit Behinderungen oder Entwicklungsrückstand kann die Schulpflicht zurückgestellt oder gar ausgesetzt werden. In besonderen Fällen gibt es die Möglichkeit des Ruhenlassens oder die zeitweilige Befreiung aus religiösen Gründen. Auch Kinder und Jugendliche, die als „nicht beschulbar“ eingestuft wurden – z.B. sogenannte „schwer Erziehbare“ können vorübergehend von der Pflicht, eine Schule zu besuchen, entbunden werden.
Kritik am Schulzwang
Deutschland ist mittlerweile das einzige westeuropäische Land, welches stetig am Schulzwang festhält. Hausunterricht oder Ähnliches wird strikt unterbunden. Doch andere hochentwickelte Industriestaaten leben vor, wie das Bildungsrecht auch aussehen kann. Um einheitliche Qualitätsstandards im Land zu erhalten, werden die Kinder, die im häuslichen Milieu unterrichtet werden, regelmäßig zu Prüfungen eingeladen. Die Kritik am Schulzwang äußert auch die Frage, weshalb an einem Gesetz festgehalten wird, was von den Nationalsozialisten zur besseren Kontrolle über die Bevölkerung erlassen wurde.