Rechte und Pflichten während einer Ausbildung

Eine Ausbildung geht in der Regel zwei bis drei Jahre. Sie beginnt mit einer Probezeit, welche in der Regel vier Monate dauert, aber nach Absprache verlängert oder verkürzt werden kann. Besonders wenn der Azubi zuvor in der Firma angestellt war, sind Verkürzungen der Probezeit möglich.

In der Probezeit darf zwar jederzeit ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden, schwierig ist es dann aber, noch für dasselbe Jahr einen noch oder schon wieder freien Ausbildungsplatz zu finden. Mit dieser Entscheidung sollte man nicht zu lange warten.

Ein Recht auf Ausbildung: Was ein Azubi darf

Zuallererst hat natürlich jeder Jugendliche und jeder Volljährige mit einem Schulabschluss einen Anspruch auf einen Ausbildungsplatz. Dort geht es dann weiter. Jedem steht eine angemessene Entlohnung zu. Diese ist für viele Branchen tariflich geregelt und richtet sich nach dem Alter des Azubis. Wo keine Tarifregelungen gelten, muss die Vergütung in einem „angemessenen“ Verhältnis zur branchenüblichen Lohnhöhe entstehen. Mit jedem Jahr muss der Lohn einmal erhöht werden.

Selbstverständlich muss man als Azubi arbeiten. Aber man darf auch Urlaub, Pausen und – mit oder ohne erfolgreichen Abschluss – ein Ausbildungszeugnis haben und bekommen. Sollte man die Ausbildung beenden, nicht vergessen, diese Leistungen inklusive der Ansprüche auf Vergütung geltend zu machen!

Pflichten in der Ausbildung: Was ein Azubi muss

Die Liste der Pflichten wirkt erdrückend. Auf jede Pflicht ein Recht – den Spruch kann man auch anders lesen.

Fast schon selbstredend und eigentlich im Interesse jedes Auszubildenden: er ist dazu verpflichtet, die Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, die für den zu erlernenden Beruf nötig sind. Außerdem verpflichtet ist er zur Teilnahme am Berufsschulunterricht und anderen „Ausbildungsmaßnahmen“. Zu der Lehre gehören ebenso obligatorische Prüfungen.

Ebenso hat der Azubi die Ordnungsvorschriften und die Weisungen der Vorgesetzten zu befolgen. Es ist die pflegliche Behandlung des Inventars geboten.

Azubis haben nicht nur ein Recht auf Pausen, nein, sie haben sogar Erholungspflicht! Während des Urlaubs sind Erwerbstätigkeiten verboten. Wer der Ausbildungsstätte fern bleibt, muss dem Ausbilder Bescheid geben. Bei Unfällen oder im Krankheitsfall ist spätestens am dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung nachzureichen.

Loyalität und Integrität sind gefragt: Über Betriebsgeheimnisse darf nicht geplaudert werden.

Einige der Pflichten erweisen sich bei näherem Hinsehen gar nicht als so streng und belastend. Denken wir einmal an die Geheimhaltungspflicht. Das ist ein eigentlich selbstverständliches Gebot. Aber auch solche Gebote hält der Gesetzgeber schriftlich eindeutig fest, damit streitende Parteien ihre Ansprüche, etwa auf Entschädigung, direkt mit Verweis auf eine Pflichtverletzung begründen können. Das Gesetz soll für Auszubildenden und Ausbilder da sein.

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