Probearbeiten: Bezahlung und Ablauf

Bezahlung und Ablauf von Probearbeiten ist Arbeitnehmern und Arbeitgebern nicht immer klar. Das führt zu unnötigen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Hier einige Hinweise und Tipps, welchen Handlungsspielraum Arbeitnehmer und -geber bei einem Probearbeiten haben.

Probearbeiten: So wirds gemacht!

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Probearbeiten ohne Bezahlung bis maximal eine Woche

  • Wenn Ihnen bei einem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag in Aussicht gestellt wird, heißt das in der Regel für einen Tag oder mehrere Monate Probearbeiten im neuen Unternehmen. Ein Probearbeitstag stellt aus arbeitsrechtlicher Sicht noch kein Probearbeitsverhältnis dar.
  • Arbeitgeber möchten vor der vertraglichen Vereinbarung einer Probezeit den potenziellen Mitarbeiter etwas kennenlernen. Gelegenheit bietet ihnen das sogenannte Einfühlungsverhältnis. Diese unbezahlte Kennenlernphase ist rechtlich nicht zu beanstanden. Gerichte prüfen bei Streitfällen dennoch (Höchstdauer eine Woche, Weisungsrecht) genau, ob ein verdecktes Arbeitsverhältnis vorliegt.
  • Aus rechtlicher Sicht ist interessant, ab wann ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses begründet bestimmte Rechte, die Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber wahrnehmen können.
  • Sie sollten mit Ihrem Arbeitgeber klare Regelungen treffen, was und wie lange eine Probezeit dauert. Wird eine Probezeit vereinbart, hat der Beschäftigte Anspruch auf Bezahlung und Urlaub. Allerdings kann ihm mit einer Frist von zwei Wochen vom Arbeitgeber gekündigt werden.

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Probearbeiten – Ablauf der Probezeit

  • In vielen Bereichen (beispielsweise Pflegeeinrichtungen, Hotels) ist es üblich, vor dem Aushändigen des Arbeitsvertrages einen Probearbeitstag zu absolvieren. Mit einer Bezahlung ist meist nicht zu rechnen. Dennoch haben Sie ein Recht auf Entlohnung, falls nichts Gegenteiliges vor Arbeitsbeginn vereinbart wurde.
  • Erhalten Sie für einen einzelnen Probearbeitstag ein Entgelt, muss Sie der Betrieb bei der Sozialversicherung anmelden. Bestehen Sie darauf, dass Sie während einer Probezeit gegen Unfallrisiken versichert sind!
  • Wenn Sie nach einem erfolgreich absolvierten Probetag einen Arbeitsvertrag erhalten, ist darin die Dauer der Probezeit (maximal 6 Monate) aufgeführt. Der Arbeitsvertrag kann als Zeitvertrag (endet ohne Kündigung) oder Dauerarbeitsvertrag mit vorgeschobener Probezeit gestaltet sein. Einen Arbeitsvertrag mit Probearbeiten kann der Arbeitgeber problemlos zum Ende der Probezeit kündigen.
  • In der Probezeit müssen Sie sich besonders in den Dienst Ihres Arbeitgebers stellen. Falls Sie Fehler machen, bzw. nicht zufriedenstellend arbeiten, erhalten Sie Ihre Kündigung auch ohne Abmahnung.

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Eine Meinung

  1. Gut, präzise und zutreffend formuliert. Mehr habe ich akut auch nicht hinzuzufügen. Interessant nur, dass manch ein Betrieb gern drei Wochen umsonst zum Probearbeiten antreten lässt – obwohl sich besagte Geschäftsleitungen der Unrechtmäßigkeit dieser „Probezeit“ durchaus bewusst sein dürften.

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