Wer kennt das nicht: Nach einem anstrengenden Arbeitstag freut man sich auf einen ruhigen und entspannten Abend in den eigenen vier Wänden, nur um dann festzustellen, dass der werte Nachbar seinen neuen Rasenmäher auf Herz und Nieren testet. Solche Situationen kennen die meisten von uns nur zu gut. Doch was tun, wenn der Herr von nebenan jegliches Bitten in den Wind schlägt?
Egal ob Lärmbelästigung, versperrte Zugänge oder verschmutzte Hausanlagen: Im Nachbarschaftsstreit sollte man stets zuerst das offene Gespräch miteinander suchen. Zeigt das keinen Erfolg, gibt es in letzter Konsequenz den helfenden Rechtsbeistand. Doch soweit muss es nicht zwangsläufig kommen. Mit den folgenden Hinweisen bringen Sie die zehn häufigsten Meinungsverschiedenheiten zu einer friedfertigen Lösung.
Nachbarschaftsstreit: Die Top 10
Lärmbelästigung
Lösung
Im Normalfall reichen ein paar freundliche Worte aus, um dem Krach ein Ende zu bereiten. Wenn eine Lärmbelästigung unumgänglich ist (z.B. beim Üben eines Instruments) sollten beide Parteien feste Zeiten ausmachen, um sich auf den erhöhten Lärmpegel einstellen zu können. Auch ein Verweis auf die Hausordnung, in der sich Regelungen zur Lautstärke finden lassen sollten, kann helfen und für Einsicht sorgen. Bringt auch dies keine Besserung, kann eine Mitminderung beim Vermieter beantragt werden.
Nicht erledigte Gemeinschaftsaufgaben
Lösung
Nicht gleich aus der Haut fahren, wenn eine Aufgabe nicht pünktlich erledigt wurde. Kommt der Nachbar seinen Pflichten sonst nach? Dann war er vermutlich aus einem guten Grund verhindert. Ein offenes Gespräch kann Wunder wirken und zeigt, dass auch Sie an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind. Hilft das nichts, kann der Vermieter eingeschaltet werden. In der Hausordnung findet sich bei Gemeinschaftsaufgaben zudem stets eine klare Verordnung, an die sich alle Mieter halten müssen.
Handwerksarbeiten
Lösung
Die goldene Regel greift auch hier: Erst reden, dann handeln. Wer umgehend mit der Tür ins Haus fällt, stößt von vornherein auf taube Ohren. Hilft ein Gespräch nichts, verhält es sich bei Handwerksarbeiten wie bei allgemeinen Problemen mit Lärm. Der Anruf bei der Polizei sollte jedoch nur im Notfall erfolgen.
Besetzter Parkplatz
Lösung
Grundsätzlich gilt: Handelt es sich nicht um einen Mietplatz, haben Sie keinen alleinigen Anspruch auf eine Abstellmöglichkeit. Wer zuerst kommt, malt zuerst. Anders verhält es sich bei persönlichen Stellplätzen, die Ihnen zur alleinigen Verfügung stehen. Zeigt der Nachbar nach einem Gespräch keine Einsicht und beansprucht die Stelle weiter für sein Auto, ist im Extremfall auch ein Abschleppen des Wagens möglich. Langfristig ist ein Parkplatzpoller aber die bessere und friedlichere Lösung.
Versperrte Zugänge
Lösung
Jeder macht mal einen Fehler und achtet nicht immer im vollen Umfang auf seine Umgebung. Fahren Sie bei versperrten Zugängen also nicht gleich aus der Haut, sondern weisen Sie ihren Nachbar höflich auf seinen Fehler hin. Die rechtlichen Optionen sind in derartigen Fällen häufig stark beschränkt. Lediglich bei starker und vorsätzlicher Behinderung essentieller Bereiche (Garagenausfahrt, Hauseingang usw.) gibt es von Gesetzeswegen Unterstützung.
Haustiere
Lösung
Bei vielen Menschen hört die Freundschaft bei den eigenen Haustieren auf. Nicht jeder sieht ein, dass der vierbeinige Freund mit seinen Lauten andere Bewohner verärgert. Wie bei allen Lärmbelästigungen hat ein Mieter auch hier gewisse Rechte, von denen er Gebrauch machen kann. Von Gesetzeswegen sind bestimmte Lärmimmissionen festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen.
Bei aggressiven Tieren sollten Sie zuerst den Vermieter informieren, der dann über weitere Schritte entscheiden kann.
Grenzüberschreitung
Lösung
Pflanzen halten sich bekanntermaßen nicht an Grundstückgrenzen – deshalb muss dem Nachbar auch eine angemessene Frist eingeräumt werden, um den Überhang zu stutzen. Nur wenn diese Gelegenheit von Nebenan nicht angenommen wird und eine Beeinträchtigung des eigenen Grundstücks besteht, darf selbst Hand (oder besser Gartenschere) angelegt werden.
Verschmutzung der Hausanlage
Lösung
Die Reinigung von Gemeinschaftsräumen und anderen gemeinschaftlich genutzten Teilen der Hausanlage sind im Regelfall in der Hausordnung vermerkt. Ist kein spezielles Personal dafür zuständig, obliegt die Instandhaltung den Nutzern. Sollte ein Nachbar seinen Pflichten zum wiederholten Male nicht nachkommen, ist es ratsam, den Vermieter darüber in Kenntnis zu setzen.
Geruchsbelästigung
Lösung
Gerichte berufen sich bei Streitigkeiten dieser Art auf das Empfinden eines „verständigen Durchschnittsmenschen“, doch auch „wertende Momente“ werden bei der Urteilsfindung mit einbezogen. Zudem gilt in vielen Bundesländern eine eigens verfasste Geruchsimmissionsrichtlinie.
Im Falle des Zigarettenrauchs stehen die Karten jedoch schlecht: Im Gegensatz zur Belästigung durch Grillqualm darf der Nachbar auf seinem Balkon rauchen, so viel er will.
Licht
Lösung
Wenn die Beeinträchtigung der eigenen Grundstücksnutzung nur in einem geringen Maß gegeben ist, bestehen kaum gerichtliche Möglichkeiten einer Einflussnahme. In diesem Fall hat der Betroffene die Störung zu dulden. Nur bei einer starken Beeinträchtigung ist der Nachbar verpflichtet, die Störquelle zu beseitigen.
Tipps und Hinweise
- Wie bereits mehrfach erwähnt: Das oberste Gebot bei einem Nachbarschaftsstreit ist stets, zuerst das offene Gespräch mit der anderen Partei zu suchen. In den meisten Fällen lassen sich etwaige Störungen schnell und ohne lange Streitigkeiten beenden, die unter Umständen sogar vor Gericht enden. Bei hartnäckigen Belästigungen empfiehlt es sich, Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen oder auf die Hausordnung zu verweisen. Eine Anzeige sollte nur dann in Betracht gezogen werden, wenn alle anderen Lösungsansätze gescheitert sind.