Für den Balkon ebenso wie für die komplette Wohnung gelten ähnliche Bestimmungen im Mietrecht, um den Hausfrieden zu wahren. Der Vermieter listet im Vertrag die Verbote und Gebote der Hausgemeinschaft auf, nach denen sich die Mieter zu richten haben.
Grundvoraussetzungen des Mietrechts
In erster Linie darf durch die Nutzung nicht die Belange anderer Mieter maßgeblich beeinträchtigt werden, ebenso wenig der optische Gesamteindruck des Hauses. Dies erfordert ein gewisses Maß an Toleranz, Akzeptanz und Anpassungsvermögen. Je nachdem, welche Klauseln im Mietvertrag festgelegt wurden, ist der Vermieter bei Zuwiderhandlung des Mieters im Recht.
Sichtschutz und Katzennetze
Wenn es nicht anders im Mietvertrag festgelegt ist und die Außenfassade durch die Beschaffenheit nicht optisch verunstaltet wird, hat der Mieter das Recht, einen Sichtschutz, den man leicht entfernen kann, bis in Höhe des Handlaufs anzubringen. Das im Gesetz verankerte Mietrecht schützt hier die Privat– und Intimsphäre des Mieters.
Beim Katzennetz ist es ähnlich, zumal hier erst einmal geklärt werden muss, ob Tiere in den Wohnungen überhaupt zulässig sind. Manche Hausgemeinschaften haben sogar das Recht, diese Entscheidung gemeinsam zu fällen, so dass dies von der Gunst der Nachbarn abhängig ist.
Grillen und Tabakrauch
Sommer bedeutet für die meisten in Deutschland auch die Eröffnung der Grillsaison. Um das Equipment nicht transportieren zu müssen, verwandeln viele ihren Balkon in eine Grilloase. Allerdings verbieten viele Vermieter dieses sommerliche Ritual aufgrund der verstärkten Geruchsentwicklung, der Verschmutzung der Hauswand durch den Qualm und der Lautstärke.
Prinzipiell muss das Grillen geduldet werden, wenn es die Grenzen der Zumutbarkeit für die Nachbarn sowie die im Mietvertrag zugrunde gelegten Richtlinien nicht überschreitet. In Bonn wurde beispielsweise entschieden, dass Mieter in der Zeit von April bis September ein Mal monatlich auf Balkon oder Terrasse grillen dürfen, wenn sie die Nachbarn 48 Stunden vorher darüber informieren. In Stuttgart wurde das Grillrecht auf drei Mal jährlich reduziert.
In Zweibrücken wurde festgelegt, dass ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über ein Verbot oder eine Erlaubnis entscheiden darf. In Wuppertal und Düsseldorf ist es aufgrund der Brandgefahr und der erhöhten Rauchbildung rechtswidrig.
Rauchen ist hingegen auf dem Balkon gestattet, nur im Treppenhaus oder in Aufzügen kann der Vermieter ein Verbot aussprechen.
Blumenkästen, Wäsche trocknen und Parabolantennen
Blumenkästen und Balkonbepflanzungen sind zulässig, so lange dies für den Nachbarn keine Arbeit aufgrund von herunterfallenden Blüten, Vogelkot oder Pfützen durch Bewässerung verursacht.
Auch das Wäsche trocknen auf dem Balkon kann dem Mieter nicht untersagt werden, selbst wenn ein dafür vorgesehener Trockenraum existiert. Mobile Parabolantennen, welche nicht fest im Gebäude verankert sind, sind ebenfalls erlaubt, solange keine einschlägige ästhetische Beeinträchtigung des Hausanblicks besteht.
Weitere Informationen zum Mietrecht finden Sie hier….
Bitte mal googeln: „Mitteilung Parabolantennen“,dort findet sich an
erster Stelle in fast allen Sprachen der EU das im Juni 2001
ausgerufene „Recht auf Parabolantenne“ zum Download als HTML
oder PDF (21 Seiten), an das alle Organe der Einzelstaaten
einschließlich der Kommunen gebunden sind (lt. Text u. lt.
Auskunft der zuständigen „Generaldirektion Binnenmarkt“ (GD MARKT).
Vollständig heißt der Text „Mitteilung der Kommission über die Anwendung
der allgemeinen Grundsätze des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs –
Artikel 28 und 49 EG Vertrag – auf dem Gebiet der Nutzung von
Parabolantennen“.
Sehr informativer Artikel….Ich hatte auch schonmal Klinsch mit meinem Nachbarn von oben, weil er sich so stark vom Geruch des Grillens auf meinem Balkon belästigt fühlte….Ich persönlich kann sowas nicht verstehen, mein Gott dann macht man mal für eine Stunde das Fenster zu und muss sich nicht gleich so aufregen!
Hallo, ich wollte mich an dieser Stelle einmal für die sehr guten Informationen in diesem Blog bedanken.