Mietkaution oder Bürgschaft? Unterschiede und wichtige Hinweise

Eines ist wichtig: beides zu verlangen ist rechtswidrig, wer also einen Vertrag unterschreibt und sowohl Mietkaution als auch Bürgschaft vorlegen muss, kann auf eins verzichten, selbst wenn die Unterschrift bereits auf dem Papier steht, denn eine Doppelversicherung ist in diesem Fall ungültig.

Mietkaution

Eine Kaution beträgt üblicherweise drei Monatskaltmieten, das heißt, ohne jegliche Nebenkosten. Mehr als drei Monatsmieten dürfen nicht verlangt werden und können auch nach Vertragsabschluss noch zurück gefordert werden. Das Geld darf in drei Monatsraten bezahlt werden, selbst wenn es im Vertrag anders vereinbart wird.
Sollte sich die Miete im Laufe der Jahre erhöhen, kann eine erhöhte Kaution fest gesetzt werden, das muss jedoch im ursprünglichen Vertrag vermerkt worden sein, ansonsten ist es rechtswidrig.
Die Mietkaution muss vom Vermieter auf ein unabhängiges, verzinstes Konto überwiesen werden und der Mieter hat das Recht den Kontostand einzusehen.
Eine Kaution gilt der Versicherung des Mieters, darf aber nicht bei Auslaufen des Mietvertrags als Mietersatz genutzt werden. Muss sich der Vermieter während der Mietverhältnisses aus der Kaution bedienen, muss der Mieter den Betrag so schnell wie möglich wieder aufzahlen.

Bürgschaft

In einer Bürgschaft besteht die Mietsicherheit darin, dass eine dritte Person (neben Mieter und Vermieter) für den eventuellen Kostenausfall des Mieters einsteht. Hat sich der Bürge selbstschuldnerisch verbürgt, so kann der Vermieter direkt auf ihn zukommen, sollte die Miete oder anfallende Kosten nicht vom Mieter bezahlt werden. Andernfalls muss der Mieter erst vor Gericht gegen den Hauptschuldner (Mieter) vorgehen.
Ein Bürge muss maximal nur eine Summe von drei Monatskaltmieten bezahlen, alles darüber kann nicht vom Vermieter verlangt werden.

Fazit

Während die Mietkaution eine Vorversicherung ist, tritt der Bürge erst dann in Kraft, wenn ein tatsächlicher Zahlungsausfall stattgefunden hat. Der Vorteil besteht darin, dass man zu Beginn der Miete keine großen Kosten tragen muss, die eine Kaution für gewöhnlich darstellt, selbst wenn man das Geld am Ende wieder zurück erhält.
Der Vorteil einer Kaution ist hingegen, dass man nicht zum Schuldner wird und auch der Bürge nicht in finanzielle Schuldhaftigkeit gebracht wird. Gerade, weil viele Bürgen oftmals aus dem Familienumkreis kommen, ist es auch eine emotionale Belastung, wenn der Bürge in Kraft treten muss.

Eine Meinung

  1. Aber was passiert bei Inanspruchnahme einer Bürgschaft und Schäden, die ja eigentlich von einer hinterlegen Kaution zu zahlen sind? Da der Bürge ja nichts über 3 Monate hinaus zahlen müßte, blieben ja evtl. Kosten für entstandene Schäden unausgelichen, oder? (Denn wenn Zahlungsausfälle eintreten, der Bürge sie belgleicht, so ist es doch unwahrscheinlich, daß die Höhe der Kaution wieder aufgefüllt werden kann….)

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