Seit 2007 werden für medizinisches Cannabis Sondererlaubnisse ausgegeben, die es Multiple Sklerose Patienten möglich machen, entsprechende Extrakte aus der Apotheke zu beziehen. Bisher ist die Anzahl der Erlaubnisse noch sehr überschaubar und den eigenen Anbau betreffen sie nicht.
Cannabishaltige Fertigarzneimittel stammen derweil zu einem Großteil aus Holland und von streng kontrollierten Plantagen und in Deutschland gelten sehr genaue Maßgaben, unter denen Patienten Extrakte und Medikamente, wenn überhaupt, beziehen können. Denn die Tatsache, dass THC dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt, gestaltet die Prüfung der Anträge schwierig: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) muss in jedem Einzelfall sicherstellen, dass es keine alternative Möglichkeit zur Therapie gibt und dass auch medizinisches Cannabis niemandem außer dem Patienten zugänglich ist.
Multiple Sklerose: medizinisches Cannabis verspricht Linderung
Der Sinn der Schmerzmittel liegt auf der Hand: Durch die Nervenkrankheit sollen die Spastiken, die Krämpfe der Muskeln, gelöst werden, eine Heilung von MS steht außer Frage. Doch die starken Opiate und Morphiate, die in der Regel gegen die Schmerzen angewandt werden, haben ebenso heftige Nebenwirkungen, die dem gewünschten Effekt oftmals diametral gegenüberstehen – besonders Übelkeit und Erbrechen werden als linderungshemmend empfunden.
Der Wirkstoff Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) hingegen scheint die ersehnte Entspannung zu liefern, die Wirkung der Opiate verstärken, Übelkeit, Schmerzen und Spastiken lindern, wie eine Studie aus dem Jahr 2009 erkannte. Die Dosierung des Extrakts ist dabei mit häufig nicht mehr als 15 bis 20 mg vergleichsweise gering.
Tetrahydrocannabinol (THC) als Schmerzmittel
Vor allem Cannabisextrakte können therapeutischen Erfolg zeigen, wobei es auch etliche andere Varianten der medizinischen Anwendung gibt. So ist Dronabinol beispielsweise synthetisch hergestelltes Cannabis, dass von der Struktur her mit dem Naturprodukt identisch ist. Es ist verschreibungspflichtig und wird für Rezepturen verwendet, während Fertigarzneimittel nicht zugelassen sind, das amerikanische Produkt Marinol allerdings gemäß des Paragraphen 73 des Arzeimittelgesetzes (AMG) unter ganz bestimmten Umständen eingeführt werden kann.
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Auch Hypnosetherapie hat sich bewährt, um Schmerzen zu reduzieren oder auch andere Symptome zu lindern. Eine Garantie gibt es freilich nicht, jedoch sind die Ergebnisse im Allgemeinen sehr gut.