Zum einen kann dieser aus einem festen Betrag bestehen und zum anderen wird er aus geleisteten Stunden, dem sogenannten Stundenlohn, berechnet. Zur Lohnberechnung gehören unter anderem auch Überstunden und Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit. Diese Zuschläge werden bei der Lohnberechnung zu dem errechneten Lohn dazugezahlt.
Netto Lohnberechnung und Brutto Lohnberechnungen
Bei der Lohnberechnung müssen die gesetzlichen Abzüge beachtet werden. Auch die Zuschläge sind häufig steuerpflichtig. Bei den Abzügen wird mit den Steuern begonnen, hierbei werden die Steuerklasse, eventuell vorhandene Kinderfreibeträge oder andere Freibeträge des Lohnempfängers berücksichtigt. Diese sind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Zu den Steuern gehört auch der Solidaritätszuschlag.
Zur Lohnberechnung gehören ebenfalls die Arbeitnehmer-Beiträge, dies sind Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung. Die Beiträge für die Versicherungen errechnen sich aus einem Prozentsatz vom Bruttolohn. Diese Beiträge werden zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen.
Lohnberechnung online
Neben den gewöhnlichen Steuerlichen- und Sozialversicherungspflichtigen-Abzügen gehören auch Zusatzleistungen zu der Lohnberechnung. Zu diesen Zusatzleistungen gehört mit unter der Fahrtkostenzuschuss, Vergütung für Dienstreisen oder ein Kindergartenzuschuss. Sind alle Abzüge und Zusatzleistungen bei der Lohnberechnung beachtet worden, bleibt der Nettolohn, welcher, in der Regel, auf das vom Arbeitnehmer angegebene Konto überwiesen wird. Wer sich seinen verdienten Arbeitslohn selbst errechnen möchte, kann das ganz unkompliziert im Internet machen. Einfach nach Lohnberechnung online suchen und schon sieht man, was am Ende des Monats vom Lohn übrig bleibt.