Etwa zehn Prozent, also insgesamt 4,2 Millionen der Beschäftigten, zahlt den Spitzensteuersatz von 42 Prozent – und stemmt damit fast der Hälfte des gesamten Einkommensteueraufkommens. Ist das gerecht? Nein, sagt auch die OECD. Erfahren Sie hier mehr zum darüber.
Spitzensteuersatz in Deutschland und der der Lupe
Im europäischen Vergleich rangieren wir auf den vorderen Plätzen, wenn es um die Steuerbelastung von Erwerbstätigen geht. Genaugenommen haben Arbeitnehmer in Deutschland die zweithöchste Steuer- und Abgabenlast aller Industrienationen zu tragen. Bei den Alleinstehenden ohne Kinder müssen nur die Belgier noch mehr Steuern an den Fiskus entrichten. Wer mehr als 53.666 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr verdient, das entspricht einem Monatsgehalt von rund 4.472 Euro, zahlt den Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Ein attraktives Gehalt, und die obere Grenze für Erwerbstätige mit hohem Einkommen, aber noch lange kein Top-Verdienst. Getoppt wird der Spitzensteuersatz nur noch durch die Reichensteuer (Millionärssteuer), die 45 Prozent beträgt. Sie betrifft allerdings nur Spitzenverdiener mit einem jährlichen zu versteuerndem Einkommen von 256.304 Euro und mehr. Die niedrigste Steuerlast für Geringverdiener liegt bei 14 Prozent. Rund 2,7 Millionen Erwerbstätige im Niedriglohnsektor zahlen aufgrund ihres zu geringen Einkommens überhaupt keine Steuern.
OECD-Kritik: Hohe Abgaben trotz niedrigem Einkommen
Laut des kürzlich veröffentlichten OECD-Berichts (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) könnte das deutsche Steuersystem im Vergleich mit anderen Industrienationen deutlich gerechter sein. Vor allem Erwerbstätige im unteren und mittleren Einkommenssegment werden übermäßig stark belastet. Das liegt maßgeblich an den prozentual hohen Sozialabgaben für Rentenversicherung, Krankenversicherung und Co, die den Arbeitnehmer zusätzlich zur Einkommensteuer vom Bruttogehalt abgezogen werden. Für einen alleinstehenden Durchschnittsverdiener liegen die Abgaben bei insgesamt knapp 50 Prozent. Ungerecht, findet auch die OECD in Anbetracht der Beitragsbemessungsgrenze und spricht sich laut „Handelsblatt“ für eine Steuersenkung aus. Bislang gilt nämlich, dass Gutverdiener mit einem Monatseinkommen über 4.350 Euro prozentual nicht mehr in den Sozialtopf abführen als Geringverdiener.