Ist reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen?

Die Frage, ob reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist, stellt sich spätestens, wenn man einen Mangel am gekauften Gegenstand entdeckt. Die Antwort auf die Lieblingsfrage der Schnäppchenjäger ist davon abhängig, warum man die Ware zurückgeben möchte. Denn Verkäufer müssen generell gar nichts umtauschen, es sei denn, die verkauften Objekte sind schadhaft.

Reduzierte Ware ist nicht aus Prinzip vom Umtausch ausgeschlossen

Wir sind mittlerweile so daran gewohnt, jegliche gekaufte Ware ohne viel Aufhebens umtauschen zu können, meistens gibt es gleich das Geld zurück. Musste man sich vor nicht wenigen Jahren noch innerlich auf langwierige Diskussionen einstellen, um Ware A gegen Ware B einzutauschen, sind die meisten Kaufhäuser und Geschäfte so kulant und erstatten den Betrag ohne mit der Wimper zu zucken. Das ist relativ logisch, denn sie haben weder Interesse daran, den Kunden zu verlieren, noch rechtfertigt der Aufwand der Reklamation die Kosten für den verkauften Gegenstand.

Das Stichwort hier ist „Kulanz“: Verkäufer lassen sich auf den Umtausch oder die Geld-zurück-Garantie aus Gründen der Kundenbindung oder wegen ihrer Konkurrenz ein, niemand zwingt sie dazu. Dennoch kann man die Aussage, dass reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen sei, nicht generalisieren. Es gibt einen Paragraphen, der festlegt, dass der Verkäufer dafür sorgen muss, dass der Kunde einwandfreie Ware bekommt.

Umtausch geht per Gesetz nur bei Mängeln, alles andere ist Kulanz

Der Paragraph 437 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die Rechte des Käufers bei Mängeln. Ist eine Ware kaputt, fehlerhaft oder anderweitig nicht in dem Zustand, in dem man ihn gerne hätte, kann er vom Verkäufer verlangen, diesen Fehler auszubessern oder die Ware zu reparieren. Auch hier ist der Reparaturaufwand oftmals kostenintensiver, als gleich ein neues Gerät zur Verfügung zu stellen oder das Geld zurück zu geben.

Reduzierte Ware muss also nicht vom Umtausch ausgeschlossen sein, wenn sie nicht in einwandfreiem Zustand ist. Gefällt einem nur die Farbe nicht oder passt ein Kleidungsstück nicht ist das allerdings kein Grund, den Verkäufer mit dem Paragraphen 437 zu konfrontieren.

Eine Meinung

  1. Sehr geehrter Damen und Herren
    ich hab am Mittwoch letzter Woche bei „Baby one“ Kinderschwimmflügel der marke Flipper Swim safe für €22,-gekauft. Die Flügel haben einen Schaumstoffen und sind zusätzlich aufzupusten.
    Die mich beratende Verkäuferin empfahl mir diese Flügel, weil sie auch bei dünnen Kinderarmen besonders gut halten. Meine Erwägung, die Schwimmflügel zu probieren, hielt sie für unnötig, da Sie sicher passen werden.
    Sie ahnen, wo die Reise hin geht?
    Die Schwimmflügel rutschen natürlich doch.
    Am Freitag ( 2 Tage nach dem Kauf) wollte ich Sie dann umtauschen.
    Das lehnte die Verkäuferin ablehnte, denn Schwimmflügel seien grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Was mir beim Kauf aber nicht mitgeteilt worden war. Ein Geschäftsführer war nicht im Haus und telefonisch nicht zu erreichen.
    Bei Testberichte de. schreiben 9 von 12 Käufer, dass die Flügel rutschen.
    Hätte ich besser vor dem Kauf lesen sollen.
    Muss ich wirklich diese nutzlosen aber teuren Schwimmflügel behalten?

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