Wer kennt das nicht, dieses mulmige Gefühl, wenn man an einem allzu erzürnten Hund vorbeigeht und der einen zu aller Überfluss mit lautstarkem Gebell zeigt, wer hier der Überlegenere ist. Oftmals trifft der Satz doch zu, dass bellende Hunde nicht beißen, doch was ist, wenn der Bello doch mal zuschnappt? Wer kommt für die Arztkosten des Geschädigten auf? Im Fall der Fälle ist da grundlegend für besonders nervöse Hunde eine Hundehaftpflichtversicherung ratsam. Nur ist das in Deutschland eine Pflicht? Lesen Sie hier, was der Vater Staat in diesem Fall dem Hundehalter vorschreibt.
Gesetzes-Grundlage: Die Haftung
Bei Hunden und Pferden ist die gesetzesmäßig definierte Haftung für diese Tiere besonders, denn allein von der bloßen Haltung dieser Tiere her bereits eine Gefahr aus. Grundsätzlich sind bei Hundefehlverhalten. Interessant ist, dass diese als potenziell gefährlich geltenden Tiere auch nicht in der Privathaftpflicht des Halters wie beispielsweise Katzen, Vögel oder Hasen integriert sind- Hunde und Pferde benötigen also eine eigene Haftpflichtversicherung, denn im Falle eines entstehenden Schadens zahlt das Herrchen immer nur drauf. Doch ist das Pflicht? Wir klären das einmal auf!
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Hundehaftpflichtversicherung: Pflicht oder nicht?
Die gute Nachricht: Lediglich in drei Bundesländern besteht eine Versicherungspflicht. Diese drei sind Berlin, Hamburg und Niedersachsen. Dabei gilt diese Versicherungspflicht für jegliche Art von Hunden. Hundebesitzer in allen anderen Bundesländern können also aufatmen und wenn sie wollen sich trotzdem versichern. Es ist ja grundsätzlich ratsam eine solche Versicherung für den Freund auf vier Beinen diese Versicherung abzuschließen, da es im Schadensfall zu beträchtlichen Ansprüchen kommen kann.
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Hundehaftpflichtversicherung: Die Leistungen
Mögliche Forderungen an den Hundehalter werden von der Hundehaftpflichtversicherung geprüft und im Falle der Berechtigung der Ansprüche werden diese auch getilgt. Nicht berechtigte Forderungen werden abgelehnt und in einem Rechtsstreit von der Versicherung die Interessen des Hundehalters vertreten. Wichtig hierbei zu wissen ist, dass auch der passive Rechtsschutz von der Versicherung übernommen wird! Auch kann man vielerlei Versicherungserweiterungen in der eigenen Haftpflichtversicherung für den kleinen Liebling mit aufnehmen wie beispielsweise die Versicherung der Schäden, die der Hund in der Wohnung des Herrchens angerichtet hat. Angeknabberte Sofas sind damit also kein großes Drama mehr.
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Die Kosten einer Haftpflichtversicherung für den Hund
Zum einen berechnen sich die die Kosten der Haftpflichtversicherung nach der jeweiligen Rasse Ihres Hundes, zum anderen spielt die gewünschte Selbstbeteiligung eine große Rolle in dieser Berechnung. Beispielsweise reinrassige Kampfhunde (beide Elterntiere sind Kampfhunde) oder auch Mischlinge (lediglich ein Elternteil ist ein Kampfhund), sollten aber generell mit höheren Beitragskosten rechnen. Bei Eigenbeteiligung sowie, wenn Sie mehrere Hunde versichern, reduziert sich dieser Betrag aber entsprechend.
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Die Vorschriften zur Haltung von Hunden in den einzelnen Bundesländern werden stetig aktualisiert und mittlerweile ist die Hundehaftpflicht auch in weiteren Bundesländern Pflicht. Wichtig zu wissen, ist jedoch auch, welche Leistungen eine Hundehaftpflichtversicherung beinhalten sollte, um nicht im Schadensfall im Regen zu stehen. So gibt es je nach Versicherung unterschiedliche Leistungsmerkmale, wie z. B. Mietsachschäden, das Führen ohne Leine oder die Mitversicherung von Veranstaltungen bzw. Schäden an Figuranten auf dem Hundeplatz, denn Hundehaftpflicht ist nicht gleich Hundehaftpflicht!