Heizkostenzuschuss: Mindestens 115 Euro für Haushalte mit geringem Einkommen

Die Preise für Gas und Heizöl sind in diesem Winter stark angestiegen. Aus diesem Grund sollen Geringverdienende einen einmaligen Heizkostenzuschuss erhalten. Das hat die Bundesregierung nun beschlossen.

Einmalzahlung in diesem Sommer

Einkommensschwache Haushalte sollen den Zuschuss im Juni dieses Jahres bekommen. Als Grundlage hierfür hat die Bundesregierung eine Formulierungshilfe geschaffen, mit der die FDP, die Grünen und die SPD ein entsprechendes Gesetz durch den Bundestag bringen sollen.

Der Heizkostenzuschuss wird im Sommer ausgezahlt, weil dann die Betriebskostenabrechnungen für die laufende Heizperiode in den Briefkästen landen. Diese Kosten fallen aufgrund der stark angestiegenen Energiepreise dieses Jahr besonders hoch aus, was viele Menschen mit geringem Einkommen besonders hart trifft.

Zuschüsse in Höhe von bis zu 175 Euro

Der Heizkostenzuschuss soll Wohngeldbeziehern, Studenten sowie Beziehern von BAföG-Leistungen und Berufsausbildungsbeihilfen zugutekommen. Wohngeldbeziehende Singles erhalten einmalig 135 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 175 Euro plus 35 Euro für jeden weiteren Mitbewohner. Azubis und Studenten bekommen pauschal 115 Euro.

Wer BAföG-Leistungen erhält, muss den Zuschuss beantragen, alle anderen erhalten ihn automatisch.

Mehr als anderthalb Millionen Bezugsberechtigte

Laut Zahlen des Bauministeriums haben etwa 1,6 Millionen Menschen Anspruch auf den staatlichen Zuschuss. Dazu gehören 710.000 Haushalte von Wohngeldempfängern, 370.000 Studenten, 65.000 Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld sowie 50.000 Bezieher von Aufstiegs-BAföG.

Die Gesamtkosten für den Bund belaufen sich auf etwa 190 Millionen Euro. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts liegt der Anteil der Energiekosten an den Gesamteinkünften von Haushalten mit geringem Einkommen bei etwa 9,5 Prozent. Zum Vergleich: Einkommensstarke Haushalte zahlen ungefähr die Hälfte dieses Prozentsatzes.

Kritik von den Verbraucherzentralen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt in einer Pressemitteilung grundsätzlich die finanzielle Entlastung für Wohngeldempfänger, ist aber der Meinung, dass sie nicht ausreicht. Laut vzbv sind die Beträge von 135 Euro für Allleinstehende und 175 Euro für Zwei-Personen-Haushalte viel zu niedrig.

Der Verband fordert hingegen eine Einmalhilfe in Höhe von mindestens 500 Euro pro betroffenem Haushalt. Zur Begründung verweisen die Verbraucherschützer auf Zahlen von Branchenportalen im Netz. So hat das Vergleichsportal Check24 bei über 1000 Gasgrundversorgern Preiserhöhungen von bis zu 71,2 Prozent festgestellt.

Von diesen Preissteigerungen sind etwa 3,6 Millionen Haushalte betroffen. Die Vergleichsexperten von Check24 haben ausgerechnet, dass bei 20.000 verbrauchten Kilowattstunden im Jahr Mehrkosten von ungefähr 1.078 Euro jährlich anfallen. Für die betroffen Haushalte ergibt sich daraus ein finanzieller Mehraufwand von mehr als 500 Euro jährlich.

Außerdem kritisieren die Verbraucherschützer, dass der Heizkostenzuschuss erst nach Ende der laufenden Heizperiode zur Auszahlung kommt. Der Grund hierfür: Einem Teil der betroffenen Haushalte werden bereits vor dem Sommer die stark angestiegenen Heizkostenrechnungen ins Haus flattern.

Deshalb wäre es hilfreich, bis Anfang Mai Gas- und Stromsperren für Haushalte auszusetzen, die ihre Heizkosten nicht mehr zahlen können. So wird vermieden, dass Bedürftige nicht auch noch frieren müssen.

Bildnachweis: Pixabay, 949081, TBIT

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