Das Kleingedruckte in Verträgen gehört zu den Dingen im Leben, auf die man gern verzichten würde; diese Texte sind uninteressant und langatmig, wirken häufig geradezu absichtlich kompliziert formuliert. Doch Sie sollten auch bei den Verträgen von Mobilfunkanbietern immer die Fußnoten lesen – denn was die groß, fett und bunt gedruckten Werbeslogans mit vielen Schnörkeln versprechen, wird weiter unten nur allzu gern sachlich in winzigen Lettern revidiert.
Die Fußnoten und ihre rechtlichen Folgen
Fußnoten enthalten im Idealfall zusätzliche Infos, die entweder für das Verständnis des Handyvertrags notwendig sind oder einzelne Passagen sinnvoll ergänzen. Doch die Realität zeigt, dass sich häufig für Sie wichtige Angaben wie Tarifeinschränkungen, Laufzeitänderungen oder eventuell anfallende Zusatzkosten im Kleingedruckten verstecken. Es handelt sich dabei meist um Texte, die im sogenannten „Juristendeutsch“ verfasst und damit für Otto-Normalverbraucher nur schwer verständlich sind. Es wird bei einer Beschwerde nicht selten behauptet, die winzigen Fußnoten am Ende des Vertragstextes oder nach einer blumigen Beschreibung in einem Prospekt würden den Lesefluss verbessern.
Die Klauseln dienen den Mobilfunkanbietern, ihre Ansprüche Ihnen gegenüber durchzusetzen, falls Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder sogar Einspruch erheben. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, alles gelesen zu haben, und stimmen somit dem gesamten Vertragstext zu. Daher ist auch das Kleingedruckte rechtlich bindend.
Kleingedruckte Details von besonderer Wichtigkeit
Prüfen Sie bei exklusiven Angeboten mit Sternchen in den Fußnoten, ob nicht nach einer bestimmten Frist plötzlich Mehrkosten anfallen. Bestimmte „Spartarife“ lassen sich außerdem häufig nur mit dem Handy nutzen, nicht aber mit dem Tablet oder Notebook. Nutzen Sie zur Sicherheit am besten Preisvergleichsportale wie beispielsweise Verivox.
Ebenso sollten Sie neben den Telefongebühren die Kosten von diversen Service-Diensten im wahrsten Sinne des Wortes „unter die Lupe nehmen“: Achten Sie auf die Gebühr für eine neue SIM-Karte nach dem Diebstahl Ihres Handys oder darauf, ob Anrufe bei der Service-Hotline kostenfrei sind. Gerade Vertragsangebote mit besonders reizvollen Tarifen sollten Sie auch besonders sorgfältig auf versteckte Klauseln im Kleingedruckten überprüfen.
Fußnoten unbedingt immer mitlesen
Auch wenn es sich beim Überprüfen von Fußnoten um eine lästige Angelegenheit handelt, sollten Sie die Minitextstellen am Ende des Vertrags unbedingt immer mitlesen. Mobilfunkanbieter verstecken dort gerne Zusatzinfos zu den Preisangaben und Laufzeiten oder Ergänzungen zu Lockangeboten. Da Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass Sie alles gelesen und damit auch akzeptiert haben, ist das Kleingedruckte in einem Vertrag rechtlich bindend.
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