Im August 2011 fällte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine für Freiberufler günstige Entscheidung: Die Richter gaben drei Klägern Recht, die sich dagegen gewehrt hatten für beruflich genutzte PCs und internetfähige Handys GEZ-Gebühren im Homeoffice zu zahlen (Bundesverwaltungsgericht Aktenzeichen: C 15.10, 45.10 und 20.11). Bislang mussten Personen, die von zu Hause aus arbeiteten den vollen Betrag für Computer und Co. bezahlen. Diese Gadgets gelten seit dem 8. Rundfunkstaatsvertrag von 2004 als sogenannte „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ und sind gebührenpflichtig.
Die Kläger beriefen sich erfolgreich auf eine Regelung die Zweitgeräte von der Abgabe befreit. Wenn ein Haushalt bereits einen Rundfunkempfänger, also TV, Radio oder Computer gebührenpflichtig angemeldet hat, wird jeder weitere Empfänger als „Zweitgerät“ eingestuft und bleibt gebührenfrei.
GEZ-Gebühren im Homeoffice: Computer gelten nun als Zweitgeräte
Gemäß der von der GEZ praktizierten Regelung hätte ein Freiberufler theoretisch keine Gebühren für sein Labtop bezahlen müssen, wenn er in seiner Küche arbeitete. Nähme er den tragbaren Computer jedoch mit in sein Arbeitszimmer, so griff die Regelung, dass auch Rundfunkgeräte an Arbeitsplätzen GEZ-pflichtig sind.
Die neue Regelung macht dem nun ein Ende und verfügt, dass Computer und Internet-Handys im Homeoffice als gebührenfreie Zweitgeräte einzustufen sind, sofern bereits ein angemeldeter Empfänger in der Wohnung steht. Nach Meinung der Richter sind diese oftmals mobilen Geräte sowieso meist nur schwer bestimmten Orten zuzurechnen.
Falls in einem externen Büro ein Radio, Fernseher oder „neuartiges Empangsgerät“ steht, werden dafür trotzdem weiter GEZ-Gebühren fällig.
GEZ-Gebühren im Homeoffice werden sich ab 2013 erneut verändern
Ab 2013 wird sich die GEZ-Regelung erneut verändern. Dann tritt in Deutschland an die Stelle der geräteabhängigen Abgabe eine Pauschale. Diese Pauschale wird pro Haushalt entrichtet und es ist unerheblich wie viele Menschen darin wohnen oder wie viele Empfangsgeräte sich dort befinden.
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