Gewährleistung bei Kleidung – Verkäuferpflicht?
Die Gewährleistungsansprüche von Käufern beziehen sich nur auf die Kleidung, die wegen bestimmter ersichtlicher Mängel zurückgegeben wird. Ein gesetzliches Rückgaberecht für Kleidung gibt es nicht, auch wenn der Volksmund davon ausgeht. Entspricht die gekaufte Hose nicht mehr dem eigenen Geschmack, muss der Verkäufer sie nicht zurückzunehmen. Oft räumen Verkäufer ihren Kunden allerdings freiwillig ein Rückgaberecht ein. Besteht die Möglichkeit auf Rückgabe wird dies auf dem Kassenbon oder an den Schaufenstern des Geschäfts ausgehängt. Auch die Rückgabefrist ist hier vermerkt.
Ist die Hose allerdings beschädigt, muss man die mangelhafte Ware nicht akzeptieren. Die Rechte des Käufers bei Mängeln ist im § 437 BGB geregelt. Es gilt die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung bei Kleidung. Der Verkäufer ist damit in der Pflicht, dem Käufer nach § 437 des Bürgerlichen Gesetzbuches „Nacherfüllung“, „Rücktritt vom Vertrag“, „Schadensersatz“ oder „Ersatz für vergebliche Aufwendungen“ zu gewähren. Die sogenannte Garantie beruht auf freiwilliger Basis des Verkäufers und entspricht damit keiner gesetzlichen Verpflichtung.
Reklamation – wie lange möglich?
Beim Kauf entsteht zwischen Verkäufer und Käufer ein Kaufvertrag. Dieser beinhaltet Rechte und Pflichten für die beiden Vertragspartner. Die Möglichkeit der Reklamation wird von der sogenannten Verjährungsfrist begrenzt. Nach dem Kauf hat der Käufer insgesamt zwei Jahre Zeit, bis die Gewährleistung bei Kleidung verwirkt ist. Zudem ist gesetzlich festgeschrieben, dass die fehlerhafte Ware nach sechs Monaten dem Verkäufer als Beweislast vorzuliegen hat. Die Ansprüche auf Gewährleistung gelten gegenüber dem Verkäufer. Der Hersteller ist nicht in der Pflicht, Gewährleistung bei Kleidung zu leisten. Bei einem Kauf im Internet gelten wiederum andere Regeln. Der Online-Käufer hat nach Erhalt der Ware zwei Wochen Zeit von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
Bild: DOC RABE Media – Fotolia
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Hallo,hab da mal ne Frage habe mir im Nov.2010 eine sehr teure Jacke gekauft und jetzt ist der Reißverschluß kaputt. Als ich im Laden war zum reklamieren wurde mir gesagt sie würden mir einen neuen Reißverschluß rein machen allerdings nicht so einer wie dran ist oder ich kauf mir einen nach meiner Wahl und bring ihn dann dorthin und sie nähen ihn dann rein allerdings muss ich das alles bezahlen da die Jacke nicht mehr neu wäre und wenn ich sie zurückgeben möchte würde ich auch nur noch den Zeitwert bekommen also so gut wie nix. Ist das aber korrekt so?