Fundament für sichere Arbeitsplätze: Der Arbeitsschutz in Deutschland

Für viele ist die Gefahrenprävention am Arbeitsplatz heute eine Selbstverständlichkeit. Das war aber nicht immer so: Es dauerte etwa ein Jahrhundert, bis das heutige Arbeitsschutzgesetz in Kraft trat. Es gewährleistet, das die Mitarbeiter an ihren Arbeitsplätzen mit den wohl besten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Maßnahmen und Regelungen rechnen können.

Der lange Weg zu mehr Sicherheit im Job

Seinen Ursprung hat der Arbeitsschutz im 19. Jahrhundert, als mit dem Beginn der Industrialisierung immer mehr Lohnarbeiter in den vielen aus dem Boden sprießenden Fabriken ihren Lebensunterhalt verdienten. Die Arbeitsbedingungen waren damals katastrophal: Kinderarbeit war weit verbreitet, und wer einen Arbeitsunfall erlitt, war in keiner Weise abgesichert und verlor seinen Lebensunterhalt – oft genug auch sein Leben.

Ein erster Schritt in Richtung Arbeits- und Versicherungsschutz war die im Jahr 1883 vom Reichstag auf den Weg gebrachte gesetzliche Krankenversicherung für Arbeiter. Fortan erhielten sie Krankengeld, eine medizinische Versorgung und Sterbegeld. Schon ein Jahr später folgte das Unfallversicherungsgesetz, Arbeiter kamen nun in den Genuss einer Unfallrente und erhielten Heilbehandlungen. Zusätzlich wurden die ersten Maßnahmen zur Unfallverhütung auf den Weg gebracht.

Nach den Weltkriegen war das im Jahr 1973 erlassene Arbeitssicherheitsgesetz ein weiterer Meilenstein für den Arbeitsschutz. Es verpflichtet Arbeitgeber, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie einen Betriebsarzt einzustellen.

1996 wurde schließlich das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verabschiedet. Kern des Gesetzes ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie ist vom Arbeitgeber durchzuführen und beinhaltet eine umfassende Analyse aller Gefahren, denen Mitarbeiter am Arbeitsplatz, durch den Umgang mit Werkzeugen oder mit Gefahrenstoffen ausgesetzt sind.

Die Gesundheit der Mitarbeiter im Fokus

Das ArbSchG deckt alle Bereiche ab, in denen Mitarbeiter tätig sind. Laut Paragraph 1 müssen Sicherheit und Gesundheit aller Arbeitnehmer durch den Arbeitsschutz stets abgesichert sein, und die dazu erforderlichen Maßnahmen sind ständig zu optimieren. Dabei geht es nicht nur um technische Verbesserungen, sondern auch um eine menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen.

Heute basieren gleich mehrere arbeitsschutzrelevante Verordnungen auf dem ArbSchG: Dazu gehören unter anderem die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung, die Baustellenverordnung und die Gefahrstoffverordnung.

Seine Wurzeln hat das ArbSchG übrigens in der Europäischen Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz 89/391 EWG. Sie wurde in die Deutsche Rechtsprechung integriert.

Umfassende IT-Hilfen für Arbeitsschützer

Früher musste in den Unternehmen bei der Realisierung von Arbeitsschutzmaßnahmen viel Papier verwaltet oder mit mehreren PC-Prorammen gleichzeitig gearbeitet werden. Heute gibt es Softwarelösungen mit modularem Aufbau, welche die Mitarbeiterverwaltung in Bezug auf den Arbeitsschutz maßgeblich erleichtern.

Mit den Programmen lassen sich bevorstehende Aufgaben wie zum Beispiel anstehende Mitarbeiter-Unterweisungen von überall her leicht planen und verfolgen. Dabei sind die Verbindungen so sicher, dass Anwender keine Angst vor einem Daten- oder Dokumentenverlust haben müssen.

Bild: pixabay.com, 1040512, Aintschie

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