Unterweisung im Arbeitsschutz: Hilfe für Unternehmen

Die Vorschriften verlangen laut dem Arbeitsschutzgesetz eigens auf den Arbeitsbereich zugeschnittene „Anweisungen und Erläuterungen“, die auch bei „Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit“ erfolgen.

Unterweisung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Informationen zu den unternehmerischen Pflichten und Kontakte findet man bei Handwerkskammern, Vereinen und Ministerien. Von privaten Beratungsgesellschaften werden unterschiedliche Schulungsmethoden angeboten. Welche Methode besser geeignet ist, mag von der Unternehmensgröße und den spezifischen Anforderungen abhängen.

Entweder klären Gesellschaften die Arbeitgeber auf, damit diese die nötigen Kenntnisse weitervermitteln. Oder die Gesellschaften adressieren ihre Unterweisung direkt an die Mitarbeiter.

Unterweisungen auf unterschiedlichen Ebenen

Heintges Arbeitssicherheit & Umweltschutz ist ein „Allrounder“. Die Firmengruppe hilft Unternehmen, einen Überblick über die Sicherheitsvorschriften zu gewinnen, vermittelt zu Betriebsärzten und nimmt Geräteprüfungen vor.

KomNet in NRW setzt auf Autodidaktik. Die Kompetenznetze NRW stellen den Beschäftigten Materialien zur eigenständigen Bearbeitung zur Verfügung. So soll sichergestellt sein, dass sich die Mitarbeiter gewissenhaft mit gültigen Vorschriften und Bestimmungen auseinandersetzen.

WEKA hilft im klassischen Frontalunterricht aus, die wohl am häufigsten zur Unterweisung verwendet wird. Der Anbieter unterstützt Unternehmer mit Wissenskollektionen auf anpassbaren und inhaltlich geprüften Powerpoint-Folien zu Themen des Arbeitsschutzes.

Als Kombination aus den Methoden von KomNet und WEKA könnte man die elektronische Software Unterweisungs-Manager bezeichnen. Mit ihr können Unternehmer die Termine ihrer Mitarbeiter für Unterweisungen organisieren und ihnen Module zum eigenständigen Lernen bereitstellen. Jeder einzelne Mitarbeiter kann flexibel terminiert und auf etwaige Veränderungen eingestellt werden.

Die Fachhochschule Hannover empfiehlt vereinzelte, kurze Unterweisungen. Wenige vorgelesene oder per Verteiler durchgeführte Unterweisungen sollen nicht sinnvoll sein. Die Unterweisungen sollten mitsamt Thema und Name des Unterweisers protokolliert werden, damit sie der Gewerbeaufsicht nachgewiesen werden können.

Eine Meinung

  1. Grundsätzlich sollte im Rahmen der Unterweisung dem Beschäftigten das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung vermittelt werden. Insbesondere soll dabei auf die möglichen Gefährdungen und auf Schutzmaßnahmen eingegangen werden. Pauschale Unterweisungen sind meist nicht auf den Arbeitplatz zugeschitten und langweilen den Beschäftigten.
    Weitere Informationen sind unter
    http://www.ims-koch.de
    verfügbar

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