Freistellungsauftrag für Kapitalerträge (FSA): Grundlagen und hilfreiche Tipps

Früher war es Gang und Gebe, dass man bei dem Eröffnen eines Kontos von der Bank informiert wurde, dass die Möglichkeit eines solchen Freistellungsantrags für seine Kapitalerträge besteht. Heutzutage muss der Kunde sich selbst darum kümmern. Ist er ahnungslos, bedeutet das gleichbedeutend einen steuerlichen Geldverlust. Denn wenn der Kunde keinen solchen Antrag stellt, bezahlt er auf die gesamten Ertragszinsen grundsätzlich Steuern zahlen. Doch wie geht man am besten mit einem solchen Antrag um? Was gilt es dabei zu beachten und wann sollte man ihn einreichen? Hier ein Überblick:

Freistellungsauftrag: So wird's gemacht!

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Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Auftrag zur Freistellung befreit die Zinsen einer Geldanlage von den steuerlichen Gebühren. Stellt man diesen Antrag nicht, wird automatisch bei allen Zinserträgen die steuerliche Gebühr der Abgeltungssteuer geltend gemacht und abgezogen. Dieser steuerliche Abzug liegt ungefähr bei stattlichen zwischen 25-30Prozent! Der Freistellungsauftrag greift genau an dieser Stelle und stellt den Anleger von solchen zusätzlichen Kosten frei durch einen Sparer-Pauschbetrag.

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Die Höhe des Freistellungsauftrags für Kapitalerträge

Doch ist die Höhe dieser Freistellung durch den Sparer-Pausch-Betrag durchaus nach oben begrenzt: Ein Alleinstehender darf nicht mehr als 801 Euro und Eheleute dürfen nicht mehr als 1.602 Euro an Zinseinnahmen pro Jahr haben. Bis 2007 galt hier noch ein Freibetrag, der dann abgeschafft wurde. Zudem wurden ab diesem Jahr nicht nur alle die Zinsen aller Konten summiert, sondern auch bestehende Depotzinsen bei einer Bank mit einbezogen. Um einem Mehranmelden vorzubeugen muss man seit 2011 jetzt bei jedem Antrag auf ein Freistellungsauftrag auch die Steueridentifikationsnummer angegeben werden. Das verhindert ein Überschreiten des Sparer-Pausch-Betrages.
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Die Einrichtung eines FSA

Man muss, will man einen FSA einrichten, das Formular zur Freistellung aller Konten bei dem Bankinstitut zunächst einmal ausfüllen. Vorsicht hier gilt es die finanziellen Vorgaben einzuhalten (801€, 1.602€). Falls ein Konto nicht mehr genutzt wird, sollte man dort den freistellungsauftrag kündigen. Man sollte aktiv seine Kapitalerträge verwalten und nicht erst auf Hinweise von der Bank warten, denn dann kann man mit unter lange warten! Das bedeutet für die bessere eigene Übersicht eher einen FSA weniger zu beantragen.

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Welche Laufzeit hat ein solche Freistellung?

Ab dem ersten Januar bis zum 31. Dezember ist ein solcher Antrag in der Regel gültig, in dem Jahr der Einreichung. Man kann ihn zum Ende des Kalenderjahres wieder löschen lassen. Prinzipiell kann man aber bereits bei der Anmeldung die Laufzeit je nach eigenem Wunsch unbefristet oder begrenzt einrichten.

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Wie kann ich einen bestehenden FSA ändern oder löschen?

Jederzeit steht es dem Bankkunden frei den bestehenden FSA zu ändern oder zu löschen. Man muss lediglich einen Antrag dazu stellen. Einen bereits bestehenden Antrag können Sie jederzeit ändern oder löschen, indem Sie einen neuen Auftrag erteilen. Bei der Änderung sollte aber die Höhe des alten Freibetrages möglichst deckungsgleich mit dem neuen Freibetrag sein. Bei einer Löschung wird bereits ausgezahlte Zinsen von dem Gesamtertrag des Kalenderjahres abgerechnet und bis zu dem Ende des Kalenderjahres befristet. Erst am Jahresende wird die Freistellung dann endgültig gelöscht.
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