Gegen fast alle Ablehnungsbescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wird Klage eingereicht. 44 Prozent dieser Klagen sind erfolgreich. Allerdings: Die Behörde geht gegen diese Klagen in Berufung – oft mit Erfolg.
Afghanen und Syrer erhalten besonders oft vor Gericht recht
Fast die Hälfte aller Flüchtlinge, die gegen ihre abgelehnten Asylanträge klagen, bekommen in erster Instanz von den Gerichten recht. Als Folge erhalten sie Schutz als Asylberechtigte oder einen Schutz gemäß der Genfer Konvention. Besonders Afghanen und Syrer sind mit ihren Klagen erfolgreich: 61 beziehungsweise 69 Prozent von ihnen werden positiv für die Flüchtlinge entschieden. Die Zahlen beruhen auf einer Anfrage der Linksfraktion, die von der Bundesregierung beantwortet wurde. Die Süddeutsche Zeitung berichtete darüber.
Subsidiär geschützte Flüchtlinge ohne Recht auf Familiennachholung
Hintergrund der Klagen scheint häufig der Status der Flüchtlinge zu sein: Bei einem anerkannten Flüchtling darf die Familie nachkommen, bei subsidiär geschützten Flüchtlingen ist dies nicht der Fall. Sie sind nach EU-weit geltendem Recht geschützt, wenn sie durch Krieg, Bürgerkrieg oder willkürliche Gewalt in ernsthafte Gefahr geraten können. Ihre Aufenthaltserlaubnis gilt für ein Jahr und kann verlängert werden.
Im Gegensatz zu ihnen besitzen Flüchtlinge, die erfolgreich Asyl beantragt haben, das Recht, ihre Familie nachzuholen. Dazu müssen sie allerdings glaubhaft nachweisen können, dass sie politisch verfolgt werden.
Zahl der gerichtlichen Entscheidungen hat sich nahezu verdoppelt
Die Zahl der Klagen gegen die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat sich laut der von der Bundesregierung herausgegebenen Zahl in 2017 im Vergleich zu 2016 nahezu verdoppelt. In den ersten drei Quartalen des letzten Jahres wurden bereits über 270.000 Klagen anhängig. Zeitgleich hat sich die Zahl der gerichtlichen Entscheidungen ebenfalls verdoppelt: Bis Ende September 2017 ergingen fast 100.000 Gerichtsurteile.
Das Bamf geht gegen die positiv entschiedenen Klagen regelmäßig in die Berufung. Damit hat die Behörde häufig Erfolg.
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