Deutsche Studenten klagen reihenweise, wie schwer es sei, vom Staat finanzielle Unterstützung zu erhalten oder auch zu behalten. Denn mit der Vorverlegung studienrelevanter Prüfungen wird die zeitige Beschaffung von Eignungsnachweisen immer schwieriger.
Üblicherweise richtet sich der Anspruch auf Bafög nach dem Einkommen der Eltern. Aber es gibt auch elternunabhängiges Bafög. Damit man Anspruch stellen kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Anspruch auf elternunabhängiges Bafög – wann?
Anspruch haben Menschen in Ausbildung, welche keine Eltern haben, also Vollwaisen. Die Höhe der Unterstützung ist aber davon abhängig, ob mit der Anrechnung der Waisenrente als Einkommen der Freibetrag überschritten wird.
Außerdem entsteht Anspruch, wenn die Eltern rechtlich daran gehindert sind, Unterhalt zu zahlen. Das ist etwa dann der Fall, wenn sie sich im Ausland befinden und im Inland keine Zahlungen leisten können oder wenn Sie unbekannt sind und ihr Wohnort nicht ermittelt werden kann.
Wer ferner aus persönlichen bzw. familiären Gründen gehindert ist, vor dem 30. Lebensjahr die Ausbildung zu beginnen, kann Bafög beantragen. Besonders interessant ist diese Voraussetzung für Studenten mit Kindern.
Ebenso kann ein Anspruch auf elternunabhängiges Bafög entstehen, wenn man durch einschneidende Veränderungen bedürftig geworden ist. Dies kann eintreten, wenn ein Ehepartner verstirbt oder sich getrennt hat.
Immer Anspruch hat, wer nach dem Abitur auf dem zweiten Bildungsweg unverzüglich ein Studium begonnen hat. Wer noch nach dem 35. Lebensjahr ein Masterstudium beginnt, hat immer noch Anspruch auf elternunabhängiges Bafög. Die Aufnahme des Studiums muss aber unbedingt unverzüglich erfolgen, d.h. die erstbeste Studienmöglichkeit muss ergriffen werden, die sich auftut, auch wenn es nicht die beliebteste ist.
Wer sich zwischen dem 30. und 35. Lebensjahr für ein Masterstudium einschreibt, hat ebenso Anspruch. Ein Studium ohne Abitur, das der Bewerber aufgrund seiner beruflichen Qualifikation aufnehmen darf, wird ebenso finanziell unterstützt. Es muss aber mindestens eine dreijährige Erwerbstätigkeit nachgewiesen werden. Umso länger, je kürzer die (im Durchschnitt dreijährige) Ausbildungszeit war.
Zuletzt haben auch solche einen Anspruch auf das elternunabhängige Bafög, die nach dem 18. Lebensjahr und vor Ausbildungsantritt mindestens fünf Jahr erwerbstätig waren.
Auf Nummer Sicher gehen – immer beim Amt anfragen
Der Erwerbstätigkeit muss dabei nicht am Stück, sondern insgesamt in vorgeschriebener Mindestlänge nachgegangen worden sein.
Das deutsche Gesetz ist voller Ausnahmen. Für den Einzelfall sollte sich jeder Bafög-Bewerber noch einmal bei dem jeweiligen Amt bewerben. Das Bafög-Amt für Studenten ist Teil des Studentenwerks. Das Bafög-Amt für Schüler ist Teil der örtlichen Gemeindeverwaltung.
weiterführende Links:
http://www.das-neue-bafoeg.de/