Elektronische Gesundheitskarte, Abschaffung der Praxisgebühr & Co.: Diese Veränderungen erwarten Versicherte in 2013

Okay, die beste Nachricht zuerst: In 2013 wird endlich die lästige 10-Euro-Gebühr in deutschen Arztpraxen abgeschafft. Was mit dem Jahreswechsel auf Sie als Patient noch an Veränderungen zukommt – hier die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick.

Abschaffung der Praxisgebühr: Entlastung für Ärzte und Patienten

Gleich zu Beginn des Jahres 2013 wird es im deutschen Gesundheitswesen eine administrative Veränderung geben, die sowohl den Versicherten, als auch den praktizierenden Ärzten gefallen dürfte: Am 1. Januar 2013 wird endlich die Praxisgebühr abgeschafft! Nachdem die 10-Euro-Gebühr fast ein Jahrzehnt lang bei jedem ersten Arzt- und Zahnarztbesuch vierteljährlich sowie bei jedem Besuch des Facharztes ohne Überweisung fällig war, stellt im kommenden Jahr die Abschaffung der Praxisgebühr eine finanzielle wie organisatorische Entlastung für alle Beteiligten dar. Während die Patienten sich in 2013 auf ein kleines, aber feines Plus im Portemonnaie und weniger Rennerei freuen dürfen, können auch die Ärzte aufatmen: Immerhin bleibt ihnen mit der Abschaffung der Praxisgebühr eine uferlose Menge an Bürokratismus erspart.

Elektronische Gesundheitskarte: Was ist neu?

Ein langer Streit sowie endlose technische Probleme gingen der Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte (EGK) voraus. Seit Oktober 2012 nun haben die Krankenkassen damit begonnen, ihren Versicherten die neuen Chipkarten zuzusenden. Bis zum Jahreswechsel 2012/2013 sollen laut Vorgaben der Bundesregierung mindestens 10 Prozent der 70 Millionen Versicherten ihre neue Chipkarte erhalten haben. Was die EGK kann, unterscheidet sich (zumindest angesichts der Investition von rund 300 Millionen Euro!) aktuell noch kaum von den alten Chipkarten.

EGK: Was kann die neue Chipkarte wirklich?

Wie bisher werden auch auf der neuen Karte relevante Verwaltungsdaten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum gespeichert. Neu ist in diesem Sinne lediglich das Foto des Versicherten, mit dem künftig der Missbrauch der Krankenkassenkarte durch Dritte verhindert werden soll. Auf der Rückseite der EGK befindet sich zudem der europäische Versicherungsausweis: Mit diesem können sich Patienten in allen 27 EU-Ländern sowie auch in Liechtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz ärztlich behandeln lassen.

Der Rest ist Zukunftsmusik

Tja, damit wären aktuell die Fähigkeiten der neuen Gesundheitskarten dann leider auch schon erschöpft. Der Rest ist bislang nämlich leider pure Zukunftsmusik. Alle weiteren Visionen werden noch mindestens fünf Jahre Zeit brauchen und sehen in etwa so aus: Der in der EGK befindliche Mikroprozessor soll in der Zukunft als eine Art Minifestplatte die wichtigsten Infos zur Krankengeschichte des Patienten speichern. Mit dem Einverständnis des Versicherten könnte man dann zum Beispiel sämtliche Laborbefunde und Röntgenbilder, sowie Medikamentenverordnungen, Unverträglichkeiten und Allergien auf der EGK speichern. Durch die papierlose Übermittlung von Befunden könnte sich künftig die Kooperation zwischen Fachärzten wesentlich intensivieren und verbessern. Ein weiterer erfreulicher Ausblick: Auf Wunsch des Patienten sollen Notfalldaten (Blutgruppe, Allergien, chronische Erkankungen) sowie auch langfristig Patientenverfügung, Organspendeerklärung und elektronische Rezepte auf der EGK gespeichert werden.

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